Verhinderungspflege

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist. Für die Gewährung der Verhinderungspflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist. Bei der Ersatzkraft kann es sich auch um einen professionellen Pflegedienst handeln, die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen.