Lärmaktionsplan

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Umgebungslärm wirksam zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen zur Erstellung und Untersuchung des Lärmaktionsplanes verpflichten. Der Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten, die Überarbeitungsstände werden als Runden bezeichnet. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung für besonders von Lärmbelastung betroffene Gebiete.

Am 08.10.2024 hat der Rat der Kreisstadt Euskirchen die Inhalte des Lärmaktionsplanes, Runde 4, für die Stadt Euskirchen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Der vollständige Lärmaktionsplan steht weiter unten zum Download bereit.

Ebenso wie in den vorhergehenden Runden, wurden in der 4. Runde alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) berücksichtigt. Untersucht wurden hierbei als Hauptverkehrsstraßen im Gebiet der Stadt Euskirchen:

  • A 1, Stadtgrenze zu Mechernich bis Stadtgrenze zu Weilerswist,
  • B 266, Stadtgrenze zu Mechernich bis Knotenpunkt B 56 Euenheimer Straße/ B 266 Kommerner Straße,
  • B 56, Knotenpunkt B 56 Euenheimer Straße/ B 266 Kommerner Straße bis Knotenpunkt B 56 Kuchenheimer Straße/ Carl-Koenen-Straße,
  • B 56, Knotenpunkt B 56 / L 210 bis Stadtgrenze zu Swisttal,
  • L 264, Knotenpunkt L 264/ L 61 bis Knotenpunkt L 264 Euenheimer Straße/B 56 Kommerner Straße,
  • L 182, Knotenpunkt L 182/K 11 Luxemburger Straße bis Knotenpunkt L 182/L 194,
  • L 194, Knotenpunkt L 194/L 182 bis Stadtgrenze mit Bad Münstereifel und
  • L 210, Knotenpunkt L 210/K 24 bis Knotenpunt L 210/L 11.

Für jeden betrachteten Straßenabschnitt wurden Steckbriefe aufgestellt, in denen die örtlichen Situationen zusammengefasst beschrieben und fotografisch dokumentiert wurden. Bei Lärmpegeln über 60/50 db(A) (tags/nachts) wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die beschrieben und in einem Plan dargestellt wurden. Die Vorschläge können verkehrsplanerische, verkehrsrechtliche, verkehrstechnische, straßenbauliche, städtebauliche und kompensatorische Maßnahmen sowie Maßnahmen an Gebäuden umfassen. Darüber hinaus wurden die bereits in der 3. Runde vorgeschlagenen Maßnahmen evaluiert.