Untere Denkmalbehörde

Die Untere Denkmalbehörde ist u.a. zuständig für:

  • Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Bau-, Boden-, Garten- und bewegliche Denkmale
  • Umgebungsschutz der Bau-, Boden und Gartendenkmale
  • Entdeckung von Bodendenkmalen - Anzeigepflicht
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen
  • Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste

Denkmäler sind z.B.: Burgen, Kirchen, Fachwerkhofanlagen, Gründerzeithäuser, Stadtvillen, Grabanlagen, Parkanlagen, römische Wasserleitung.


Tipps und Hinweise:

 

 Anträge:

Steuerbegünstigung für zu Eigenen Wohnzwecken genutzte sowie vermietete Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§§ 7i, 10f und 11b des Einkommenssteuergesetzes): 

Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken verwendet werden (§ 10 g Einkommenssteuergesetz):

 

Die Kreisstadt Euskirchen ist Mitglied im Freundeskreis Römerkanal.

Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz finden Sie auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Kontakt:

Fachbereich 9 - Untere Denkmalbehörde
Dipl.-Ing. Architektin Corinna Relles
Kölner Straße 75
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/14442
Fax.: 02251/14452
E-Mail: crelles(at)euskirchen.de