Untere Denkmalbehörde
Die Untere Denkmalbehörde ist u.a. zuständig für:
- Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Bau-, Boden-, Garten- und bewegliche Denkmale
- Umgebungsschutz der Bau-, Boden und Gartendenkmale
- Entdeckung von Bodendenkmalen - Anzeigepflicht
- ordnungsbehördliche Maßnahmen
- Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste
Denkmale sind z.B.:
- Burgen
- Kirchen
- Fachwerkhofanlagen
- Gründerzeithäuser
- Stadtvillen
- Grabanlagen
- Parkanlagen
- römische Wasserleitung
Weitere interessante Informationen zum Thema Denkmale und Denkmalschutz finden Sie hier:
- Deutschen Stiftung Denkmalschutz
- Denkmäler in NRW
- Römer in NRW
- Die Stadt Euskirchen ist Mitglied im Freundeskreis Römerkanal.
Anträge:
- Denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren:
- Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz NRW i.V. mit dem Einkommenssteuergesetz
- Steuerbegünstigung für zu Eigenen Wohnzwecken genutzte sowie vermietete Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§§ 7i, 10f und 11b des Einkommenssteuergesetzes):
- Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken verwendet werden (§ 10 g Einkommenssteuergesetz):
Kontakt:
Fachbereich 9 - Stadtentwicklung, Bauordnung
Frau Relles
Kölner Str. 75
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/14442
Fax: 02251/1458442
E-Mail: crelles(at)euskirchen.de / denkmal(at)euskirchen.de