Untere Denkmalbehörde
Die Untere Denkmalbehörde ist u.a. zuständig für:
- Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Bau-, Boden-, Garten- und bewegliche Denkmale
- Umgebungsschutz der Bau-, Boden und Gartendenkmale
- Entdeckung von Bodendenkmalen - Anzeigepflicht
- ordnungsbehördliche Maßnahmen
- Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste
Denkmäler sind z.B.: Burgen, Kirchen, Fachwerkhofanlagen, Gründerzeithäuser, Stadtvillen, Grabanlagen, Parkanlagen, römische Wasserleitung.
- Übersicht der Denkmale im Stadtgebiet Euskirchen
- Denkmalbereichssatzung
- Bekanntmachungen
- Tag des offenen Denkmals
Tipps und Hinweise:
- Informationen des Ministeriums „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung
Aufruf zum Denkmalförderprogramm 2023
Denkmalförderprogramm 2023Onlineantrag: https://www.denkmal.foerderung.nrw/onlineantrag#login
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Online-Antrag zu stellen, finden Sie hier auch das Antragsformularzum Ausdrucken und Ausfüllen sowie die Erläuterungen zum Antrag:Antrag analog
Erläuterungen zum Antrag analogHinweis:
Der Antrag auf Denkmalförderung ist bis zum 1. Oktober 2022 bei der zuständigen Bezirksregierung Köln -nach vorheriger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde- einzureichen.
In der Regel erhalten die Antragssteller dann im 1. Quartal des Förderjahres (hier also Anfang 2023) eine Nachricht, ob Ihr Antrag berücksichtigt werden konnte. Wegen der Landtagswahlen könnte es im Jahr 2023 jedoch zu einem späteren Beschluss des Denkmalförderprogramms durch das Ministerium kommen. Eine Rückmeldung an die Antragssteller erst im 2. Quartal 2023 wäre dann die Folge. Die Vorlauf- und Entscheidungsfristen sollten Denkmaleigentümerinnen und –eigentümer bei ihrer Planung realistisch berücksichtigen.
- Ab 01. Juni 2022 gilt das neue Denkmalschutzgesetz in NRW
- Internetseite "Römer in NRW"
Anträge:
- Denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren:
- Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz NRW i.V. mit dem Einkommenssteuergesetz
Steuerbegünstigung für zu Eigenen Wohnzwecken genutzte sowie vermietete Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§§ 7i, 10f und 11b des Einkommenssteuergesetzes):
- Antrag §§ 7i_10f_11b EStG und Merkblatt Datenschutz (Word)
- Antrag §§ 7i_10f_11b EStG und Merkblatt Datenschutz (PDF)
- Antrag §§ 7i_10f_11b EStG Bauträgerfälle - WohnTeileigentum und Merkblatt Datenschutz (Word)
- Antrag §§ 7i_10f_11b EStG Bauträgerfälle - WohnTeileigentum und Merkblatt Datenschutz (PDF)
- Rechnungsaufstellung-Antrag §§ 7i_10f_11b EStG (Excel)
Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken verwendet werden (§ 10 g Einkommenssteuergesetz):
- Antrag § 10g EStG und Merkblatt Datenschutz (Word)
- Antrag § 10g EStG und Merkblatt Datenschutz (PDF)
- Rechnungsaufstellung-Antrag § 10g EStG (Excel)
Die Kreisstadt Euskirchen ist Mitglied im Freundeskreis Römerkanal.
Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz finden Sie auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Kontakt:
Fachbereich 9 - Untere Denkmalbehörde
Dipl.-Ing. Architektin Corinna Relles
Kölner Straße 75
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/14442
Fax.: 02251/14452
E-Mail: crelles(at)euskirchen.de