Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote wird als Quotient aus der Anzahl der Arbeitslosen und der Anzahl der Erwerbsfähigen berechnet:

Arbeitslosenquote = (Arbeitslosenanzahl / Erwerbsfähigenanzahl) * 100%

Rechtlich ist arbeitslos, wer Arbeit sucht und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen z. B. Erwerbslose in Fortbildungs-, Umschulungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie solche, die bei Personal-Service-Agenturen beschäftigt sind.

Indikator: Die Arbeitslosenquote ist der Hauptindikator für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungslage. Man unterscheidet die allgemeine von der speziellen Arbeitslosenquote. Letztere bezeichnet den Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Gesamtheit aller abhängig beschäftigten Erwerbspersonen. Die allgemeine Arbeitslosenquote (die genauer als die spezielle ist) bezeichnet den Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Gesamtheit aller Erwerbspersonen, zu der auch Selbständige und mithelfende Familienangehörige zählen. Die offizielle Arbeitslosenquote berücksichtigt weder die verdeckte Arbeitslosigkeit (z.B. nicht arbeitslos gemeldeter Personen) noch den Anteil der Unterbeschäftigten (Personen, die weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten).