Wiederaufbauhilfe für Private und Unternehmen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 13.09.2021 unter dem Motto "Gemeinsam. Anpacken. Wiederaufbauen." Informationen zur Beantragung von Unterstützungsleistungen für den Wiederaufbau veröffentlicht.
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages. Die Antragstellung ist ab dem 17. September 2021 möglich. Erst- und Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie hier auf der Seite des Landesministeriums.
Zudem hat der Kreis Euskirchen ein Online-Portal Wiederaufbauhilfe eingerichtet, auf dem weitere Informationen abrufbar sind.
Telefonische Beratung:
- ab 14.09.2021: Servicetelefon NRW "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" 0211 4684 4994 (mo-fr 8-18 Uhr, sa+so 10-16 Uhr)
- ab 04.04.2022 zusätzlich: Servicetelefon des Kreises Euskirchen "Gemeinsam für den Wiederaufbau" 02251 158850
Unterstützung bei der Antragstellung
Der Kreis Euskirchen unterstützt die privaten Antragsteller/innen und richtet hierzu in allen Kommunen Anlaufstellen ein. Die Anlaufstelle für Betroffene im Stadtgebiet Euskirchen befindet sich beim ArbeiterSamariterBund (ASB) in der Veybachstr. 31, 1.OG .
Eine Terminvereinbarung ist vorab erforderlich.
Unternehmen
Die Antragstellung erfolgt bei der NRW.Bank, eine Vorprüfung übernehmen die Kammern (IHK Aachen). Weitere Informationen für Unternehmen sind abrufbar unter:
Vereine
Seit dem 13.10.2021 können auch Vereine im Wege des Online-Antragsverfahrens Hilfe für den Wiederaufbau beantragen. Hierbei unterstützt die Ehrenamtsagentur "Ehrensache" des Kreises Euskirchen. Ein Kontakt ist unter oder unter 02251/151361 möglich.
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