Bundesfreiwilligendienste

Die Kreisstadt Euskirchen ist eine der wenigen Kommunen, die Frauen und Männern jeden Alters, die sich für das Allgemeinwohl engagieren möchten, Engagementbereiche im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports als Bundesfreiwilligendienst anbietet. Auf Grundlage des Bundesfreiwilligengesetzes wurden 38 Einsatzorte (22 davon in den Kitas) in städtischen Einrichtungen für maximal 59 Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Nähere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie von Frau Gertrude Salentin (Tel. 02251/14-597, eMail: gsalentin(at)euskirchen.de).


Folgende Einsatzbereiche sind als Bundesfreiwilligendienste bei der Kreisstadt Euskirchen anerkannt und können von Freiwilligen unter 27 Jahre in Vollzeit (39 Wochenstunden) und von Freiwilligen über 27 Jahre auch in Teilzeit (mit mehr als 20 Wochenstunden) angetreten werden:

Bundesfreiwilligendienste im Kinder- und Jugendbereich:

Bundesfreiwilligendienste in der Seniorenarbeit:

Bundesfreiwilligendienste im Kulturbereich:

Bundesfreiwilligendienste in der Landschaftspflege:

Bundesfreiwilligendienst bei der Feuerwehr

Die Stadt Euskirchen zahlt als Einsatzstelle die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst. Zudem erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld und umfangreiche Qualifizierungen. Jugendliche bis 25 Jahre, die Anspruch auf Kindergeld haben und ihren Bundesfreiwilligendienst in Vollzeit (39 Wochenstunden) leisten erhalten 300 € monatlich. Freiwillige über 25 Jahre erhalten 400 € Taschengeld bei einem Vollzeiteinsatz. Freiwillige über 27 Jahre können ihren Dienst auch in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden leisten. Dann verringert sich das Taschengeld entsprechend.

Im Bundesfreiwilligendienst können sich Männer und Frauen engagieren, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung ein.

In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst. Für Freiwillige über 27 Jahren ist aber auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich.

Häufig gestellte Fragen zu den Bundesfreiwilligendiensten beantworteten die Seiten des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Infos zu den genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Rubrik BFD von A bis Z unter dem jeweiligen Stichwort.

Sämtliche Einsatzbereiche für Freiwillige in städtischen Einrichtungen finden Sie hier.


BFDler 2023/2024