Erlaubnispflichtige Gewerbe

Wenn Sie in Euskirchen eine Gaststätte betreiben wollen, erhalten Sie die Gaststättenerlaubnis bei der Stadtverwaltung.

Wenn Sie in Euskirchen Immobilien vermitteln wollen, wird die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung(Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, Baubetreuer, Bauträger usw.) bei der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen ausgestellt.
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist das Ordnungsamt, Frau Kremin, Tel.: 02251/ 15-433, Zimmer c 32.

Wenn Sie ein Bewachungsgewerbe ausüben wollen, erhalten Sie die Bewachungserlaubnis bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der Sie mit Wohnanschrift gemeldet sind.

Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich Euskirchen ist das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Wenn Sie ein Handwerk ausüben wollen, müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung in der Stadtverwaltung eine Handwerksrolleneintragung vorlegen. Diese erhalten Sie für den Bereich Euskirchen bei der Handwerkskammer Aachen. Die Anschrift der Handwerkskammer Aachen lautet Sandkaulbach 21, 52062 Aachen. Sie ist unter der Telefonnummer 0241/471-0 zu erreichen.

Wenn Sie Versicherungen vermitteln wollen, so ist nach § 34 d Gewerbeordnung eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird durch die Industrie- und Handelskammer erteilt. Informationen hierüber, sowie über die erforderlichen Unterlagen und evtl. Ausnahmen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen. Die Telefonnummer der dortigen Zentrale lautet: 0241 4460-0 ,
e-mail: info(at)aachen.ihk.de
Internet: www.aachen.ihk.de

Informationen, welche Unterlagen Sie für die einzelnen Erlaubnisse benötigen, erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Stellen.