Erlaubnispflichtige Gewerbe
Wenn Sie in Euskirchen eine Gaststätte betreiben wollen, erhalten Sie die Gaststättenerlaubnis bei der Stadtverwaltung.
Wenn Sie in Euskirchen Immobilien vermitteln wollen, wird die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung(Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, Baubetreuer, Bauträger usw.) bei der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen ausgestellt. Gleiches gilt für die Bewachungserlaubnis (§34a GewO) und das Versteigerungsgewerbe (§34b GewO).
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich Euskirchen ist das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Wenn Sie ein Handwerk ausüben wollen, müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung in der Stadtverwaltung eine Handwerksrolleneintragung vorlegen. Diese erhalten Sie für den Bereich Euskirchen bei der Handwerkskammer Aachen. Die Anschrift der Handwerkskammer Aachen lautet Sandkaulbach 21, 52062 Aachen. Sie ist unter der Telefonnummer 0241/471-0 zu erreichen.
Wenn Sie Versicherungen vermitteln wollen, so ist nach § 34d Gewerbeordnung eine Erlaubnis erforderlich. Als Finanzanlagenvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis nach §34f GewO. Nach §34i GewO ist eine Erlaubnis für Immobiliendarlehensvermittler erforderlich. Diese wird durch die Industrie- und Handelskammer erteilt. Informationen hierüber, sowie über die erforderlichen Unterlagen und evtl. Ausnahmen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen. Die Telefonnummer der dortigen Zentrale lautet: 0241 4460-0 ,
e-mail: info(at)aachen.ihk.de
Internet: www.aachen.ihk.de
Informationen, welche Unterlagen Sie für die einzelnen Erlaubnisse benötigen, erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Stellen.