Reisepass

Deutsche Staatsangehörige, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet sind, können im Bürgerbüro die Ausstellung eines Reisepasses beantragen. Noch gültige Kinderreispässe können weiterhin verwendet werden, eine Neuausstellung ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Die Ausstellung von Reisepässen für Kinder erfolgt unabhängig vom Alter. 

Die Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.

Neben dem Reisepass mit 32 Seiten besteht für Vielreisende die Möglichkeit, sich einen Reisepass mit 48 Seiten ausstellen zu lassen.
Wird der Reisepass schnellstmöglich benötigt, besteht neben der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses die Möglichkeit einen EXPRESS-Pass zu beantragen.
Ab dem 1. November 2007 werden für Reisepässe auch Fingerabdrücke erfasst, die bei der Beantragung des Reisepasses mit Hilfe von Scannern aufgenommen werden. Für Kinder werden die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in den ePass aufgenommen.

Eine persönliche Vorsprache ist unabhängig vom Alter erforderlich. Sollen Dokumente für Kinder beantragt werden, müssen diese unabhängig vom Alter bei der Antragstellung anwesend sein.

Ausführliche Informationen zum Thema ePass und den Fingerabdrücken finden Sie hier.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Gültigkeit

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Gebühren

  • Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 EUR
  • Bei Personen ab dem 24. Lebensjahr 70,00 EUR
  • Zusatzgebühr 48-Seiten-Pass unabhängig vom Alter des Antragstellers 22,00 EUR
  • Zusatzgebühr für einen Expresspass unabhängig vom Alter des Antragstellers 32,00 EUR

Hinweise

Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann.
Der Expresspass liegt ca. 4 Werktage nach der Beantragung im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Die Lieferzeiten der Expresspässe können sich in Zeiten von einem hohen Antragsaufkommen verlängern.
Bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Bedenken Sie bitte, das für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.

Hinweise für Reisen in die USA:

Seit dem 01. Mai 2006 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.

Ferner ist seit dem 12.01.2009 zur visumfreien Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA eine elektronische Einreiseerlaubnis einzuholen. Dies gilt auch dann, wenn Sie in den USA nur zwischenlanden.

Das Antragsformular ist über das Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov abrufbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen.

Auch Kinder mit oder ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene elektronische Einreiseerlaubnis vorweisen. Die Beantragung der elektronischen Einreiseerlaubnis ist auch über Dritte (z. B.: Reisebüro) möglich. Nach Empfehlung der zuständigen US-Behören soll der Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt gestellt werden.

Bitte beachten Sie:

Für dienstliche Reisen in die USA unter Nutzung eines Dienst- oder Diplomatenpasses gelten die Änderungen nicht, da für solche Reisen weiterhin Visumpflicht besteht.