Standards der Kreisstadt Euskirchen für eine klimagerechte Bauleitplanung

Mit dem Beschluss des Klimaschutzplans hat sich die Stadt Euskirchen zum Ziel gesetzt, die stadtweiten Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren erheblich zu reduzieren und bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Unterdessen stellt der bereits jetzt nicht mehr vollständig aufzuhaltende Klimawandel die Stadtentwicklung mit zunehmenden Extremwetterereignissen vor neue Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund wurden die vorliegenden Standards für eine klimagerechte Bauleitplanung beschlossen. Mit der Einhaltung dieser Standards möchte die Stadt Euskirchen ihrer Verantwortung und ihrem Ziel, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, im Rahmen der Bauleitplanung gerecht werden.

Die nachfolgenden Standards sollen grundsätzlich und bei jeder Planung berücksichtigt werden. Sofern in einzelnen Planverfahren aufgrund der individuellen Rahmenbedingungen oder örtlichen Gegebenheiten von diesen Standards abgewichen werden soll, so ist dies hinreichend zu begründen.

Übersicht:

I) Regenerative und effiziente Energieversorgung
a. Erstellung eines Energiekonzeptes bei Aufstellung eines Bebauungsplanes
b. Solarenergetische Optimierung des Entwurfs
c. Festsetzung einer verpflichtenden Installation von Solaranlagen
d. Energieeffiziente, insektenfreundliche und bedarfsorientierte Beleuchtung

II) Unversiegelte Flächen und Begrünung
e. Vorgartenbegrünung
f. Dachbegrünung
g. Festsetzung von Pflanzmaßnahmen
h. Standortgerechte und klimaresiliente Pflanzliste
i. Begrenzung versiegelter Flächen
j. Versickerungsfähige Bodenbeläge
k. Hecke als Einfriedung
l. Begrünte Einhausung von Mülltonnenstellplätzen

III) Überflutungsvorsorge
m. Retentionszisternen zur Regenwassernutzung
n. Hochwasserangepasste Bauweise in Risikogebieten
o. Versickerung von Niederschlagswasser

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