Schulpflicht

Kinder im schulpflichtigen Alter, sind ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Kommune verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Um eine bestmögliche Förderung von Beginn an zu gewährleisten, erfolgt in Abstimmung zwischen der Kreisstadt Euskirchen, der Schulaufsicht des Kreises Euskirchen und dem Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrum (KoBiZ) des Kreises Euskirchen eine entsprechende Beratung und die Zuweisung zu einer Schule. Hierdurch ist sichergestellt, dass Kinder ggf. zunächst in internationalen Förderklassen verstärkt in der deutschen Sprache unterrichtet werden, um schnellstmöglich dem Unterricht auch in anderen Fächern folgen zu können.

Ansprechpartner beim Kreis Euskirchen ist Herr Ilhan Güngör, Tel. 02251 / 15-503,
ilhan.guengoer(at)kreis-euskirchen.de.