Unterkünfte und Wohnungen

Die Stadt Euskirchen hat derzeit keinen Bedarf an weiteren Immobilien für eine Nutzung als Gemeinschaftsunterkünfte.
Benötigt werden aber weiterhin Wohnungen aller Größenordnungen (Appartements oder Kleinwohnungen für Singles oder Paare, Mehrzimmerwohnungen für kleine und größere Familien) für Menschen mit einem Bleiberecht. Eine Anmietung erfolgt dann aber nicht durch die Stadt, sondern unmittelbar durch die Wohnungssuchenden.

Da in der Bevölkerung und auch bei Vermietern in erheblichem Umfang falsche Vorstellungen bzgl. der evtl. Mietkonditionen bestehen, wird darauf hingewiesen, dass die Kreisstadt Euskirchen an einer Anmietung von Objekten zu einem Pauschalpreis pro untergebrachter Person nicht interessiert ist. Auch wird sich bei der Grundmiete strikt an der „Ortsüblichkeit“ orientiert.

Wenn Sie Wohnraum anbieten oder ggfls. vermitteln können, wenden Sie sich bitte an

• Herrn Rick, 02251/14448, wrick(at)euskirchen.de
• Herrn Heck, 02251/14511, gheck(at)euskirchen.de

oder senden Sie eine Mail an fluechtlinge(at)euskirchen.de.