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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Euskirchen ist bemüht, alle von ihr betriebenen Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.euskirchen.de mit ihren Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

  • Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik größtenteils vereinbar.
     
  • Durch den Einsatz der Anwendung DigiAccess wird die Website ständig automatisiert geprüft und WCAG-konform aktualisiert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente auf www.euskirchen.de sind nicht alle ausreichend barrierefrei. Es handelt sich um sehr viele und auch ältere Dateien, weshalb die Prüfung und Behebung des Problems eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG ist. Wir bemühen uns, die Zahl der Antragsformulare, die als PDF-Dokument bereitgestellt werden zu reduzieren und durch barrierefreie Eingabe-Assistenten zu ersetzen.
     
  • Die eingebundenen Seiten "Sitzungsdienst" und "Virtuelles Rathaus" sind von der Anwendung DigiAccess nicht umfasst, da es sich um externe Seiten handelt. Die barrierefreie Gestaltung dieser Seiten wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.03.2022 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG) an die Stadt Euskirchen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Stadt Euskirchen, Der Bürgermeister, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Tel. 02251/14-0

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik