Wiederaufbau Infrastruktur nicht-kommunaler Träger

Bei nicht-kommunalen Trägern von Bildung –, Kultur –, Sport – und sonstigen Infrastruktureinrichtungen muss die Erforderlichkeit des Projektes durch die jeweilige Gemeinde oder die zuständige Stelle bestätigt werden. Dies ist Voraussetzung für eine Förderung beziehungsweise den Mittelabruf. Das nachstehend PDF-Dokument kann von Antragstellern (z.B. Vereinen) für Infrastruktureinrichtungen im Stadtgebiet Euskirchen am Rechner ausgefüllt und der Stadtverwaltung per Email zugeleitet werden. Nach einer entsprechenden Bearbeitung wird das Formular den Antragstellern per Email zurückgesandt. Diese können das Dokument dann im Förderportal des Landes hochladen.

Kommunale Erklärung zur Erforderlichkeit

Ansprechperson für nicht-kommunale Träger im Bereich Sport:
Herrn Schnicke
E-Mail: jschnicke(at)euskirchen.de
Tel: 02251/65074-44

Ansprechperson für nicht-kommunale Träger im Bereich Schule/Gesundheit:
Frau Mermi
E-Mail: cmermi(at)euskirchen.de
Tel: 02251/14-386