Ortsrecht der Kreisstadt Euskirchen
Hinweis zur Einführung des Euro zum 01.01.2002:
Beträge in städtischen Satzungen, die nicht aufgrund anderer Vorgaben erhöht/reduziert oder geglättet werden mussten, wurden ab dem 01.01.2002 exakt mit dem Faktor 1,95583 in Euro umgerechnet. Diese Umrechnung bedurfte keiner öffentlichen Bekanntmachung.
Soweit Satzungen geändert wurden, werden dort Beträge in EUR ausgewiesen.