Welche Urkunden gibt es?

Seit dem 01.01.2009 werden die Personenstandsbücher elektronisch geführt und werden Register genannt. Derzeit werden die Personenstandsregister noch in Papierform geführt. Spätestens mit Ablauf des 31.12.2013 wird es jedoch nur noch elektronische Register geben.

Die bisher angelegten Personenstandsbücher werden Altregister genannt.

Das am 01.01.1958 eingeführte Familienbuch, welches nach jeder Eheschließung angelegt wurde, gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr. Die bisher angelegten Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt. So werden in den Familienbücher nur noch Dinge eingetragen, die sich auf die Ehe und die Person der Eheleute selber beziehen. Kinder aus der Ehe werden nicht mehr eingetragen. Kinder von Eltern werden als Hinweis in den Geburtseintrag der Eltern erfasst.

Seit dem 01.01.2009 werden nur noch Geburts- aber keine Abstammungsurkunden mehr ausgestellt.

  • Geburtsurkunde 
  • Mehrsprachige Geburtsurkunden 
  • Heiratsurkunden 
  • Mehrsprachige Heiratsurkunden 
  • Sterbeurkunden
  • Mehrsprachige Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsregistern (dies sind beglaubigte elektronische Registerauszüge oder beglaubigte Kopien aus den Altregistern -Personenstandsbücher)
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch dienen nur noch zum Nachweis der Ehe oder deren Auflösung.

Wo erhalte ich die Urkunden?

Geburtsurkunden: bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Geburtsort liegt

Mehrsprachige Geburtsurkunden: siehe Geburtsurkunden

Heiratsurkunden: bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ort Ihrer Eheschließung liegt

Mehrsprachige Heiratsurkunden: siehe Heiratsurkunden

Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch: bei dem Standesamt am Ort der Eheschließung

Sterbeurkunden: bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ort liegt, in dem der Sterbefall eingetragen ist

Wer erhält eine Urkunde?

Urkunden werden auf Antrag folgenden Personen erteilt:

  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht,
  • sowie von deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.

Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Andere Personen, also auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte, müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine schriftliche Vollmacht von berechtigten Personen vorlegen.

Wie erhalte ich eine Urkunde?

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden oder Bescheinigungen kann aktuell nur schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Beantragung oder eine persönliche Vorsprache zur Ausstellung von Urkunden ist nicht möglich. Dem schriftlichen Antrag muss die betreffende Gebühr in bar, in Form eines Verrechnungsschecks oder durch den schriftlichen Nachweis einer vorherigen Überweisung der Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Euskirchen (z.B. Kopie des Kontoauszuges) beigelegt werden.

Nutzen Sie einfach unser vorgefertigtes Schreiben zur Urkundenanforderung.

Was kosten Urkunden und Auskünfte?

  • Geburtsurkunden (auch mehrsprachig), Heiratsurkunden (auch mehrsprachig) und Sterbeurkunden (auch mehrsprachig) kosten 10,00 Euro.
  • Beantragen Sie von einer Urkunde mehrere Ausfertigungen, so beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10,00 Euro, für jede weitere Ausfertigung 5,00 Euro.
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch oder einem anderen Altregister kosten 10,00 Euro. 
  • Auskünfte aus einem Personenstandsregister (z.B. Uhrzeit der Geburt) kosten 6,00 Euro.
  • Die Auskunft aus oder Einsicht in eine Sammelakte kostet 8,00 Euro.