Urkundenservice
Wie beantrage und erhalte ich eine Urkunde?
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden oder Bescheinigungen kann aktuell nur schriftlich beantragt werden. Einen Vordruck zur schriftlichen Beantragung von Urkunden finden Sie hier:
Vordruck zur Beantragung von Urkunden
Dem schriftlichen Antrag muss die betreffende Gebühr in bar oder ein schriftlicher Nachweis der vorherigen Überweisung der Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Euskirchen (z.B. Kopie des Kontoauszuges) beigelegt werden.
- Die telefonische Beantragung einer Urkunde ist nicht möglich!
- Ebenso ist eine persönliche Vorsprache ohne vorherige telefonische Terminfestlegung für die Ausstellung von Urkunden nicht möglich.
Welche Urkunden gibt es?
Seit dem 01.01.2009 werden alle Personenstandsregister ausschließlich elektronisch geführt.
Die bis einschließlich 31.12.2008 papiergeführten Personenstandsbücher sind grundsätzlich elektronisch nachzuerfassen. Dies gilt auch grundsätzlich für die zwischen dem 01.01.1958 und dem 31.12.2008 aufgrund einer Eheschließung angelegten Familienbücher.
Aktuell können Sie folgende Urkunden beantragen:
- Geburtsurkunden
- Mehrsprachige Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Mehrsprachige Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
- Mehrsprachige Sterbeurkunden
- Beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern (dies sind beglaubigte elektronische Registerauszüge oder, wenn rechtlich noch zulässig, beglaubigte Kopien aus den Altregistern)
Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch können nicht mehr erstellt werden.
Wo erhalte ich die Urkunden?
- Geburtsurkunden, deutsch oder mehrsprachig, sowie beglaubigte Abschriften
- Bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Geburtsort liegt
- Heiratsurkunden, deutsch oder mehrsprachig, sowie beglaubigte Abschriften
- Bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ort Ihrer Eheschließung liegt
- Sterbeurkunden, deutsch oder mehrsprachig, sowie beglaubigte Abschriften
- Bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Ort liegt, in dem der Sterbefall sich zugetragen hat
Wer erhält eine Urkunde?
Urkunden werden auf Antrag folgenden Personen erteilt:
- Personen, auf die sich der Eintrag bezieht,
- sowie von deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
- Geschwister müssen grundsätzlich ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
- Andere Personen, also auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte, müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine schriftliche Vollmacht von berechtigten Personen vorlegen.
Was kosten Urkunden und Auskünfte?
- Geburtsurkunden (auch mehrsprachig), Heiratsurkunden (auch mehrsprachig) und Sterbeurkunden (auch mehrsprachig) kosten je 10,00 Euro.
- Beantragen Sie von einer Urkunde mehrere Ausfertigungen der gleichen Art, so beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10,00 Euro, für jede weitere Ausfertigung 5,00 Euro.
- Beglaubigte Abschriften aus einem Altregister kosten 10,00 Euro
- Auskünfte aus dem Personenstandsregister kosten 6,00 Euro.
- Die Auskunft aus oder Einsicht in eine Sammelakte kostet 8,00 Euro.