Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger „FöLaFa“

Die Förderung von Lastenrädern wurde im Sinne des Mobilitätskonzeptes sowie des Radverkehrskonzeptes für die Kreisstadt Euskirchen zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität durch den zuständigen Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 25.05.2023 beschlossen. Mit dem Förderprogramm FöLaFa „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern“ steht Euskirchener Bürger/innen damit erstmalig eine finanzielle Unterstützung für die private Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern zur Verfügung.

Lastenräder und Lastenanhänger können im privaten Gebrauch beispielsweise für den Transport von Einkäufen oder für den Weg zur Kita genutzt werden. Ebenfalls bieten einige Firmen auch Lastenräder mit Aufbauten für Rollstühle oder Sitze für behinderte Personen an. Lastenräder und Fahrradanhänger leisten damit einen Beitrag hin zu einer emissionsarmen und nachhaltigen Stadt.

Insgesamt stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung.

Hinweis: Die Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist im Rahmen des Förderprogramms „Emissionsarme Mobilität“ über PROGRES.NRW möglich.

Regelmäßig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Euskirchen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben.

Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen erfolgen.

Was wird gefördert?

Die Stadt Euskirchen unterstützt die Anschaffung von werksneuen elektrischen Lastenfahrrädern, Lastenrädern (ohne Motor) sowie Fahrradanhängern, die serienmäßig speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern konstruiert werden. Die Lastenräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind.

Die Zuladung bei (E-)Lastenrädern muss mindestens 40 Kilogramm (ohne Fahrer/in) oder ein Transportvolumen von 140 Litern aufweisen.

Bei Fahrradanhängern muss die Zulassung für die Zuladung mindestens 20 kg betragen. Der Anhänger muss nach DIN-NORM EN 15918 geprüft sein.

Davon abweichend werden auch Transportmittel gefördert, die nach eingehender individueller Prüfung und Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten für eine Förderung in Frage kommen. Als Beispiele seien hier genannt:

  1. Förderung von Transporträdern für Schwerbehinderte,
  2. Förderung von Spezialrädern für Menschen mit besonderen Anforderungen.

Wie wird die Zuladung des Lastenrades berechnet?

Um die Zuladung zu berechnen wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenrades und das Körpergewicht abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 30 Kilogramm bei einem Körpergewicht von 80 kg, so beträgt die Zuladung 90 Kilogramm.

Wie viele Lastenräder oder Fahrradanhänger werden pro Antragstellenden gefördert?

Es kann nur ein Lastenrad oder ein Fahrradanhänger pro Haushalt gefördert werden. Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 1.000 Euro je E-Lastenrad, maximal 500 Euro für ein Lastenrad und maximal 150 Euro je Fahrradanhänger.

Wie läuft die Antragstellung?

Anträge können ab dem 29.09.2023 online über das Serviceportal der Stadt Euskirchen gestellt werden. Dazu müssen sich die Antragstellenden zuvor über das Servicekonto.NRW mit Benutzernamen und Passwort registrieren. Bei diesem Registrierungsprozess ist keine Online-Ausweisfunktion notwendig. Der Antragszeitraum endet am 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Die Antragstellung wird geschlossen, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist.

Ich habe bereits ein Lastenfahrrad bzw. Fahrradanhänger erworben. Kann ich die Förderung auch nachträglich bekommen?

Käufe vor dem Antragszeitraum des laufenden Kalenderjahres (für das Jahr 2023 ist dies z. B. der 01.01.2023) werden grundsätzlich nicht gefördert. Käufe ab Start des Antragszeitraums innerhalb des laufenden Kalenderjahres sind förderfähig. Allerdings geht die/der Antragsteller/in das Risiko ein, dass ihr/sein Antrag im Verfahren auf Grund ausgeschöpfter Fördermittel nicht berücksichtigt werden kann und der Kauf nicht bezuschusst wird. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht (s.u.).

Kann ich ein Lastenrad oder einen Anhänger in Form von Einzelteilen fördern lassen?

Nein. Förderfähig sind nur Komplettangebote. Ein Paket von Komponenten zum eigenständigen Zusammenbau ist kein Lastenrad im Sinne der Förderrichtlinie. Förderfähig sind nur bereits zusammengebaute Lastenräder. Für Anhänger, die online erworben werden und gegebenenfalls Anbauten vor Ort erfordern, gilt das sinngemäß: Förderfähigkeit besteht nur für ein Komplettpaket.

Kann ich eine Förderung für die Umrüstung vorhandener Lastenräder auf E-Antrieb erhalten?

Nein. Mit dem Programm soll die Neuanschaffung gefördert werden, nicht die Nachrüstung bestehender Fahrzeuge.

Kann ich auch ein gebrauchtes Lastenrad von Privat kaufen und bezuschussen lassen?

Nein. Die Förderrichtlinie schließt Käufe gebrauchter (E-)Lastenräder oder Fahrradanhänger und Käufe von Privat aus.

Kann ich beim Kauf eines Lastenrades andere Förderungen (z.B. durch den Bund) mit der Euskirchener Förderung kombinieren?

Nein, die Förderung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus.

Ist eine Förderung mit Leasing möglich?

Nein, eine Förderung in Verbindung mit dem Leasing von (E-)Lastenrädern und Lastenanhängern ist nicht möglich. Förderfähig ist ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Förderung?

Die Förderung von (E-) Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern ist eine freiwillige Leistung der Stadt Euskirchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Allgemeine Tipps und Informationen für Lastenräder und Transport:

Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind. https://www.vcd.org/artikel/fahren-transportieren/

Der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf seinem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport. https://www.adfc.de/artikel/lastenraeder

Die Landesverkehrswacht NRW stellt ebenfalls Informationen zum Thema Kindertransport, Versicherung, Fahrtipps und geltende Vorschriften auf seiner Internetseite bereit. Diese beziehen sich auf E-Lastenräder. Lastenrad - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. (landesverkehrswacht-nrw.de)

Der ADAC stellt hilfreiche Tipps zur Nutzung, Typen und Herstellern von Fahrradanhängern auf seiner Internetseite bereit: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/kauf-ausruestung/fahrradanhaenger-kaufberatung/

Sollten weitere Rückfragen bestehen, richten Sie diese bitte an: lastenrad(at)euskirchen.de