Beiträge

Die Übersicht zeigt die Sätze für alle von der Stadt erhobenen Beiträge. Grundlagen sind die entsprechenden Beitragssatzungen (siehe Ortsrecht)

Kanalanschlussbeitrag
Der Anschlussbeitrag beträgt bei einer eingeschossigen Bebaubarkeit für den Vollanschluss 3,51 € je qm Grundstücksfläche. 

Der Erschließungsbeitrag
ist abhängig von der ausgeführten Erschließungsmaßnahme und deren beitragsfähigen Kosten. 90 % dieses Aufwandes wird auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

Beitrag nach § 8 KAG
Der Straßenbaubeitrag ist abhängig von der ausgeführten Ausbaumaßnahme und deren beitragsfähigen Kosten. Je nach Straßenart werden 30 bis 80 % dieses Aufwandes auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.