Wohnen in der Innenstadt
Bauen im Bestand
Das Thema Wohnen hat in den Innenstadtlagen lange eine untergeordnete Rolle gespielt. Vor dem Hintergrund von knappem Wohnraum und veränderten Strukturen rückt diese Wohnform nun wieder verstärkt in den allgemeinen Fokus.
Möchten Sie in Ihrer Immobilie in der Innenstadt von Euskirchen attraktiven Wohnraum schaffen? Vereinfachte Baurechtsvorschriften eröffnen Ihnen die Chance, Bestandsgebäude schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand umzunutzen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit der Beantragung einer Genehmigungsfreistellung können Nutzungsänderungen schnell und unkompliziert beantragt werden.
- Auch Wohnungen in reiner Nordlage sind jetzt durch die neuen Regelungen zulässig.
- Beim Umbau sowie einer Sanierung gelten vereinfachte Vorschriften für Brandschutzanforderungen, barrierefreie Gestaltung sowie für den Um- und Ausbau von Dachgeschossen.
- Mit der Beantragung einer Genehmigungsfreistellung können Nutzungsänderungen schnell und unkompliziert beantragt werden.
- Beim Umbau sowie einer Sanierung gelten vereinfachte Vorschriften für Brandschutzanforderungen, barrierefreie Gestaltung sowie für den Um- und Ausbau von Dachgeschossen.
- Die Bauaufsicht kann in bestimmten Fällen Ausnahmen von gesetzlichen Vorgaben zulassen – etwa bei Umbauten oder Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum sowie bei der Erhaltung von Denkmälern. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben den gesetzlichen Zielen entspricht und keine Nachteile für die Nachbarschaft entstehen
In der Innenstadt von Euskirchen wird die Schaffung von Wohnraum gezielt gefördert. Auch ehemals gewerblich oder kommerziell genutzte Flächen können, im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung, zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit der Stadtplanung erforderlich, um Potenziale sinnvoll zu nutzen und baurechtlich sichere Lösungen zu finden.