Wohnraumtausch
Am 23.02.2026 hat im Ratssaal der Stadtverwaltung Euskirchen die erste Wohnraumtauschbörse stattgefunden. Es wurde über Mietwohnungstausch, sowie über Verkaufsmodelle für Eigentum informiert.
Wenn Sie an der Veranstaltung nicht persönlich teilnehmen konnten, aber trotzdem Interesse an einem Wohnraumtausch haben, dann besteht weiterhin die Möglichkeit, die Tauschkarte auszufüllen. Bitte beachten Sie die Angaben zum Datenschutz auf der zweiten Seite. Ohne Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe an einen potentiellen Tauschpartner ist eine Teilnahme am Wohnraumtausch nicht möglich.
Was ist ein Wohnraumtausch?
Bei einem klassischen Wohnraumtausch bieten Mieter/in oder Eigentümer/in ihre derzeitig bewohnte Wohnung bzw. ihr derzeitig bewohntes Haus zum Tausch gegen eine andere Wohnung bzw. ein anderes Haus an.
Wer gehört zur Zielgruppe?
- Ältere Menschen, deren Immobile zu groß geworden ist und die auf der Suche nach einer kleineren, ggf. barrierefreien Immobilie sind
- Paare oder Familien, die Nachwuchs erwarten und deren Immobilie zu klein für die Anzahl an Personen ist
- Paare, die in getrennten Wohnungen leben und sich dafür entscheiden, zusammen in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen
- Paare, die sich trennen und nach einer kleineren Wohnung suchen
- Personen, die ein Haus geerbt haben und feststellen, dass dies nicht ihren Vorstellungen entspricht
- etc.
Welche Möglichkeiten für einen Wohnraumtausch gibt es?
- Mietwohnungstausch
Personen tauschen ihre Mietwohnungen, so dass beide Haushalte in einer für ihre Lebenssituation passenderen Wohnung leben können.
Achtung:
Ein Tausch muss mit dem vorherigen Einverständnis der jeweiligen Vermieterin/ des Vermieters erfolgen. Für die/den neue/n Mieter/in können sich neue Mietkonditionen (Kaltmiete, Nebenkosten, Mietkaution, etc.) ergeben. Es wird empfohlen, sich vor einem Wohnungstausch, das schriftliche Einverständnis der Vermieterin/ des Vermieters unter Angabe der ggf. neuen Mietkonditionen einzuholen. - Verkaufsmodelle für Eigentum
Wenn Sie Eigentümer/in einer Immobilie sind, die Sie tauschen möchten, gibt es neben dem klassischen Verkauf weitere Möglichkeiten, wie z.B. Verkauf mit Rückmiete, Verkauf mit Wohnrecht, Verkauf auf Rentenbasis, Tauschvertrag, etc.
Eine Beratung zu den verschiedenen Modellen erhalten Sie bei einer/m Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notar/in.
Wie läuft ein Wohnraumtausch ab?
Die Stadt Euskirchen möchte Sie beim Wohnraumtausch unterstützen. Potentielle passende Tauschpartner/innen werden ermittelt und zusammengeführt. Füllen Sie hierzu einfach die Tauschkarte aus. Erforderlich sind Angaben zum derzeit bewohnten Wohnraum sowie Angaben zum gesuchten Wohnraum. Außerdem müssen Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten an eine Tauschperson geben. Unterschrift nicht vergessen!
Die Wohnraumtauschkarte senden Sie zurück an:
Stadt Euskirchen
Fachbereich 6
Sachgebiet Wohnungswesen
Kölner Str. 75 (ab dem 08.04.2026 An der Vogelrute 1)
53879 Euskirchen
oder per E-Mail: wohnungswesen(at)euskirchen.de
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen Frau Dürselen, Tel: 02251/14-305 oder Frau Krapohl, Tel: 02251/14-399 zur Verfügung.
