Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben/Klärschlammentsorgung
In Außenbereichen oder ländlich strukturierten Gebieten gibt es in seltenen Fällen keinen öffentlichen Abwasserkanal.

Dann kann das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in abflusslosen Gruben gesammelt werden. Eine Sammelgrube ist im Grunde ein Behälter ohne Ablauf. Wichtig ist, dass die Sammelgrube dicht ist. Das Abwasser wird regelmäßig durch eine Fachfirma abgepumpt, zur nächstgelegenen "großen" Kläranlage gefahren und dort zusammen mit dem Abwasser, das über das Kanalnetz geleitet wird, gereinigt.

In der Praxis bewährt und von den Fachleuten anerkannt sind sogenannte Kleinkläranlagen. Das Abwasser in Kleinkläranlagen muss, bevor es in den Untergrund oder in ein Gewässer eingeleitet wird, mechanisch und biologisch gereinigt werden. Mehrkammergruben, in der sich Grob- und Schwimmstoffe absetzen bzw. aufschwimmen, dienen als mechanische Reinigungsstufe. Für die biologische Behandlung werden Belebungs-, Tropfkörper- und Tauchkörper- Anlagen, sogenannte belüftete, technische Kleinkläranlagen, angeboten. Die Nachklärung ergänzt die Abwasserbehandlung. Hier wird Biomasse zurückgehalten und, je nach System, der Anlage wieder zugeführt.

Alternativ werden Bodenfilter (zum Beispiel Untergrundverrieselung, Filtergraben, Pflanzenbeet) zur biologischen Abwasserreinigung genutzt. Der Betrieb dieser Anlagen erfordert umfangreiche Kontroll- und Wartungsarbeiten, die oft von einer Fachfirma übernommen werden. Mehrkammergruben sind nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, zu entleeren. Die Erlaubnis, das gereinigte Abwassers in ein Gewässer einleiten zu dürfen, muss bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Viele Kleinkläranlagen lassen sich nachrüsten. Für die Sanierung oder den Neubau einer Kleinkläranlage gibt es unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse des Landes.