Handreichung zur geschlechtergerechten Sprache
Die Sprache ist Ausdruck von Wertschätzung und sie ist maßgeblich dafür entscheidend, ob Menschen sich angesprochen und mitgenommen fühlen.
Die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache ist daher ein berechtigter Anspruch, um die soziale Wirklichkeit in unserer Gesellschaft korrekt abzubilden.
Das Landesgleichstellungsgesetz NRW gibt in § 4 vor, dass in der in der internen und externen dienstlichen Kommunikation einer Verwaltung verbindlich die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten ist.
Um Unsicherheiten entgegenzuwirken und Hilfestellung anzubieten, haben die vier aktiven Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Euskirchen einen Flyer entwickelt, der wertvolle Hinweise enthält und an konkreten Beispielen aufzeigt, wie geschlechtergerechte Sprache praktisch umzusetzen ist.
Die aufmerksame und geschlechtergerechte Nutzung der Sprache wird mit regelmäßiger Übung immer selbstverständlicher. Es gilt also: dran bleiben!