Ehrenamt für Kinder und Jugendliche
In folgenden Einsatzbereichen können Sie sich für Kinder und Jugendliche engagieren:
- Kinder- und Jugendbüro
- Kindertageseinrichtungen
- Kinderspielplatzpaten
- Kinder- und Jugendarbeit in der Stadtbibliothek
- Kinder- und Jugendarbeit in der Erftaue
- Jugend- und Kulturarbeit in der Marienschule
- Arbeit mit Jugendlichen im Emil-Fischer-Gymnasium
- Arbeit mit Kindern in der GGS Hermann-Josef-Schule
- Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der städtischen Gesamtschule Euskirchen
- Arbeit mit Kindern in der EGS Paul-Gerhardt-Schule
- Arbeit mit Kindern in der Veybachschule Wißkirchen
- Arbeit mit Kindern in der GGS Kuchenheim
- Arbeit mit Kindern in dem Grundschulverbund Schule an der Hardtburg
Hinweis:
Im Bereich „Ehrenamt für Kinder und Jugendliche“ wird ohne Ansehen der Person ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Erklärung zum Datenschutz verlangt. Der Gesetzgeber verpflichtet dazu, für diesen Einsatzbereich ein „erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE)“ nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) für den Einsatz im kinder- und jugendnahen Bereich zu verlangen. Die Ausstellung eines solchen Führungszeugnisses ist aufgrund Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gebührenfrei.