Ehrenamt für Kinder und Jugendliche

In folgenden Einsatzbereichen können Sie sich für Kinder und Jugendliche engagieren:


Hinweis:
Im Bereich „Ehrenamt für Kinder und Jugendliche“ wird ohne Ansehen der Person ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Erklärung zum Datenschutz verlangt. Der Gesetzgeber verpflichtet dazu, für diesen Einsatzbereich ein „erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE)“ nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) für den Einsatz im kinder- und jugendnahen Bereich zu verlangen. Die Ausstellung eines solchen Führungszeugnisses ist aufgrund Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gebührenfrei.