Termine zur Eheschließung

Termine im Standesamt Haus Bibo, Kirchstraße 12 (innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamts)

Grundsätzlich finden alle Eheschließungen im Standesamt selber vormittags während der Öffnungszeiten statt (09.15 Uhr, 10.00 Uhr, 10.45 Uhr und 11.30 Uhr). 

Es gibt aber auch Tage, an denen aus organisatorischen Gründen keine Eheschließungen stattfinden können. Daher informieren Sie sich bitte telefonisch bei uns über freie Trautermine.

Termine im Standesamt Haus Bibo, Kirchstraße 12 (außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamts)

Zusätzlich bieten wir im Standesamt auch Trautermine außerhalb unserer Öffnungszeiten an. Solche besonderen Eheschließungen,Sondertermine, bieten wir aber nur einmal im Monat zu vorab festgelegten Terminenan:

  • Samstag: 7 Termine von 9.30 Uhr (1. Trauung) bis 14.00 Uhr (letzte Trauung)
  • Freitag: 2 Termine um 13.15 Uhr (1. Trauung) und 14.00 Uhr (letzte Trauung)

Für diese Termine sind zusätzliche Gebühren zu entrichten.

Vorreservierungen von Sonderterminen:

  • Jeweils ab dem 01. Juni können Sie Eheschließungstermine für die Monate Januar bis April des Folgejahres telefonisch vorreservieren.
  • Jeweils ab dem 01. September können Sie Eheschließungstermine für die Monate Mai bis Dezember des Folgejahres telefonisch vorreservieren.

Sondertermine 2025

  • An folgenden Freitagen in 2025 bieten wir diese Sondertermine an

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    17. Januar11. April18. Juli31. Oktober
    21. Februar16. Mai15. August21. November
    21. März27. Juni19. September19. Dezember
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  • An folgenden Samstagenin 2025 bieten wir diese Sondertermine an

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    11. Januar05. April05. Juli11. Oktober
    01. Februar10. Mai02. August08. November
    08. März14. Juni06. September13. Dezember
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Bitte informieren Sie sich telefonisch beim Standesamt in Euskirchen über freie Trautermine.

Termine in den externen Trauorten im Stadtgebiet

Ausschließlich in den folgenden Zeiträumen bietet das Standesamt Euskirchen in seinen externen Trauorten (Burg Flamersheim, Alte Tuchfabrik - Feuerhalle, Altes Brauhaus Kreuzweingarten und Casino Euskirchen) rechtswirksame Eheschließungen an:

  • Freitags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Samstags von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Außerhalb der v.g. Zeitfenster werden keine Eheschließungstermine durch das Standesamt Euskirchen in externen Trauorten angeboten.

Neben den ansprechenden Trauzimmern in den externen Trauorten stehen auch herrliche Außenterrains zur Verfügung, die sich gerade in den Sommermonaten für Outdoor-Eheschließungen anbieten.

Ablauf Terminvereinbarung und -reservierung in den externen Trauorten

  • Zuerst nehmen Sie Kontakt mit dem Ansprechpartner (Kontakte unter „Trauorte im Stadtgebiet Euskirchen“) Ihres gewünschten Trau-Ortes auf und ermitteln einen Eheschließungstermin innerhalb der vom Standesamt Euskirchen vorgegebenen Zeitfenster (s.o.).
  • Erst danach kontaktieren Sie das Standesamt Euskirchen (Kontakte siehe unter Ansprechpartner auf der Eingangsseite), um den Termin auch im Standesamt reservieren zu lassen. Grundsätzlich ermöglicht das Standesamt Euskirchen Ihren Terminwunsch. Sollte dies einmal nicht möglich sein, werden wir mit Ihnen gemeinsam eine Alternative erarbeiten.
  • Durch das Standesamt Euskirchen erfahren Sie dann, wie, wann und wo die Eheschließung amtlich anzumelden ist und ggfls. welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen.

Kosten der Eheschließung

  • Grundgebühren
    • Bei Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Euskirchen, wenn zumindest einer der Brautleute im Stadtgebiet Euskirchen wohnt: Die Grundgebühr für die Überprüfung der Ehevoraussetzungen beläuft sich derzeit auf 40,00 Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten, beträgt die Grundgebühr derzeit 66,00 Euro. 
    • Bei Anmeldung der Eheschließung in Ihrem Wohnortstandesamt, wenn keiner der Brautleute im Stadtgebiet Euskirchen wohnt: Die Grundgebühr für die Überprüfung der Ehevoraussetzungen entfällt, da die Prüfung ja durch Ihr Wohnortstandesamt erfolgt ist. Stattdessen ist eine Grundgebühr für die Durchführung der Eheschließung in Höhe von derzeit 40,00 Euro zu zahlen. 
    • In beiden Fällen sind weitere mögliche Kosten für Eheurkunden (zwischen 10,00 EUR und 20,00 EUR) sowie für den freiwilligen Erwerb eines Stammbuches (14,00 - 40,00 EUR) hinzuzurechnen.
  • Zusatzgebühren (zusätzlich zu den Grundgebühren)
    • Trauungen im Standesamt am Freitagnachmittag: 80,00 €
    • Trauungen im Standesamt am Samstag: 100,00 €
    • Trauungen in externen Trauorten: 150,00 €

In allen Fällen sind noch weitere Kosten für Eheurkunden (zwischen 10,00 EUR und 20,00 EUR) sowie für den freiwilligen Erwerb eines Stammbuches (14,00 - 40,00 EUR) hinzuzurechnen.