Vorläufiger Personalausweis
Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder verloren gegangen und Sie benötigen dringend einen gültigen Ausweis? Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ist das Bürgerbüro für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises zuständig. Für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Der bisherige Personalausweis (Sollte kein Personalausweis vorhanden sein: der Reisepass, dass Stammbuch oder eine Geburtsurkunde
- Ein Passfoto – Beachten Sie hierzu bitte die oben aufgeführten Hinweise zum Thema Passfotos
Gültigkeit
Der vorläufige Personalausweis kann unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks für eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten ausgestellt werden. Es empfiehlt sich daher, mit der Ausstellung des vorläufigen Ausweises einen neuen Bundespersonalausweis zu beantragen.
Gebühr
Die Gebühr für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 EUR.
Hinweise
Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreicht. Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.