Vorläufiger Personalausweis

Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder verloren gegangen und Sie benötigen dringend einen gültigen Ausweis? Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ist das Bürgerbüro für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises zuständig. Für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Gültigkeit

Der vorläufige Personalausweis kann unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks für eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten ausgestellt werden. Es empfiehlt sich daher, mit der Ausstellung des vorläufigen Ausweises einen neuen Bundespersonalausweis zu beantragen.

Gebühr

Die Gebühr für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 EUR.

Hinweise

Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreicht. Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.