Sondernutzungsgenehmigungen

Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus als Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stadt Euskirchen, die Sie mit diesem Formular beantragen können. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

HIER finden Sie unter 66/3 die erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen sowie den jeweiligen Tarif.

Keiner Erlaubnis bedürfen:

  • bauaufsichtlich genehmigte Bauteile, z.B. Gebäudesockel, Fensterbänke, Vordächer, Kellerlichtschächte, Aufzugsschächte für Waren und Mülltonnen in Gehwegen.
  • Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, die nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen sowie Sonnenschutzdächer über Gehwegen ab 2,20 m Höhe und in einem Abstand von mindestens 0,70 m der Gehwegkante.
  • Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen, die vorübergehend (tage- und stundenweise) an der Stätte der Leistung ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage oder dem Boden angebracht oder aufgestellt werden und nicht mehr als 50 cm in den Straßenraum hineinragen.
  • Die Ausschmückung von Straßen- oder Häuserfronten für Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zu Pflege des Brauchtums sowie für kirchliche Prozessionen.

Erlaubnisfreie Sondernutzungen können eingeschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus oder Belange der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dies erfordern.

Ansprechpartner:

Frau Heimes & Frau Reibold
Fachbereich 4 – Recht, Ordnung
Sachgebiet Verkehrsangelegenheiten

E-Mail: sondernutzung(at)euskirchen.de
Telefon: 02251 14-478
Fax: 02251 1458-478

Zimmer: 013
Altes Rathaus
Baumstraße 2
53879 Euskirchen