Informationen zum Thema: Personalausweis / vorläufiger Personalausweis / Reisepass / vorläufiger Reisepass
Hinweise zum Thema Passfotos
Am 01. Mai tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Bundesweit können zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ab diesem Zeitpunkt keine ausgedruckten Passbilder mehr vorgelegt werden. Durch diese Gesetzesänderung soll ausgeschlossen werden, dass manipulierte oder zu stark bearbeitete Lichtbilder vorgelegt werden.
Im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen besteht bereits die Möglichkeit, digitale Lichtbilder an einem Selbstbedienungsterminal zu erstellen. Zusätzlich wird es in Zukunft die Möglichkeit geben, auch Lichtbilder von Säuglingen oder Personen zu erstellen, die den Selbstbedienungsterminal nicht nutzen können.
Die Gebühr zur Erstellung des digitalen Lichtbildes im Bürgerbüro beträgt 6,00 Euro.
Die Bürgerinnen und Bürger können weiterhin entscheiden, ob sie die Lichtbilder im Bürgerbüro oder bei externen Anbietern erstellen lassen möchten. Voraussetzung hierfür ist das diese Anbieter, z.B. Drogeriemärkte oder zertifizierte Fotodienstleister, die erstellten Lichtbilder in eine dafür vorgesehene Cloud laden. Hierzu erhalten Sie ggf. nach der Anfertigung des Lichtbildes einen QR-Code zur Vorlage im Bürgerbüro, durch den der Abruf des Lichtbildes im Bürgerbüro möglich ist.
Teilnehmende Fotostudios können über die Website www.alfo-passbild.com/Fotograf-in-der-naehe gefunden werden.
Aushändigung der Dokumente
Zur Aushändigung der beantragten Dokumente stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Abholung durch Sie persönlich im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten. Bitte denken Sie daran Ihr bisheriges Dokument bei Abholung vorzulegen
- Abholung durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtige Person, die sich ausweisen muss. Bitte denken Sie daran, dieser Ihr bisheriges Dokument mitzugeben, da dieses eingezogen oder entwertet werden muss. Entsprechende Vollmachten stehen als Download zur Verfügung.
- Abholung Ihrer beantragten Dokumente durch Nutzung des Ausgabeterminals. Dieser kann unabhängig von den Öffnungszeiten des Bürgerbüros ohne Terminvereinbarung oder Wartezeiten in der Zeit von Montag bis Freitag, jeweils zwischen 7.00 Uhr und 19.30 Uhr, genutzt werden. Sofern Sie diese Möglichkeit zur Abholung nutzen möchten, geben Sie dieses direkt bei der Antragstellung an. Sie erhalten dann auch alle notwendigen Informationen zum Verfahren.
- Ferner ist jetzt auch der Direktversand Ihrer beantragten Dokumente über den Zustelldienstleister Deutsche PostAG an Ihre Wohnanschrift möglich.
Alle Informationen, insbesondere was beim Direktversand zu beachten ist, finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Ausweisen finden Sie unter dem jeweiligen Link: