Informationen zum Thema: Ausweise

Hinweise zum Thema Passfotos

Zur Ausstellung von neuen Ausweisdokumenten ist die Vorlegung eines aktuellen biometrischen Lichtbildes notwendig. Das Lichtbild sollte nicht älter sechs Monate sein.

Gerne können Sie ein Lichtbild mitbringen, das den Anforderungen entspricht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Bürgerbüro ein rein digitales Lichtbild anfertigen zu lassen. Die Gebühr dafür beträgt 6 Euro. Das Fotokiosk ist nicht geeignet, um Fotos von Säuglingen anzufertigen. Die Kinder müssen selber stehen können, um diesen Automaten nutzen zu können.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Ausweise:

Sofern Sie neu in Euskirchen zugezogen sind, kann die Beantragung neuer Dokumente nicht gleichzeitig mit  Ihrer Anmeldung erfolgen,  da zunächst das Rückmeldeverfahren mit der bisher für Sie zuständigen Gemeinde abgeschlossen sein muss. Dies nimmt einige Tage in Anspruch.

Durch die Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28.05.2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem 26.06.2012 auch Pässe für Kinder in Form von Einzeldokumenten auszustellen.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden daher mit Ablauf des 25.06.2012 ungültig und berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen in das Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Die von der Änderung betroffenen Eltern sind verpflichtet, bei Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. 

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind dazu verpflichtet, im Besitz eines gültigen Bundespersonalausweises oder eines Reisepasses zu sein.
Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet und die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ist das Bürgerbüro für die Beantragung des Personalausweises zuständig.
Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet werden muss.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • der alte Personalausweis oder Kinderausweis (Sollte kein alter Ausweis vorhanden sein: der Reisepass, das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde)
  • ein Passfoto mit hellem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate)
  • ab 01.11.2010 muss das Passfoto der neuen Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen. Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Personalausweis nicht verwendet werden.

Gültigkeit

Die Gültigkeit des Bundespersonalausweises beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Gebühren für die Ausstellung von Bundespersonalausweisen

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)

Ausführliche Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie über das Informationsportal des Bundesinnenministeriums.

Hinweise
Die Ausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann. Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran Ihren alten Personalausweis mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet wird. Eine entsprechende Vollmacht steht als Download zur Verfügung. Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. das die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist. Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.

Gemäß  § 32 Absatz 1 Satz 1 Personalausweisgesetz handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 1 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, einen gültigen Ausweis oder Reisepass nicht besitzt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach Absatz 3 dieser Bestimmung mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.

Vorläufiger Personalausweis

Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder verloren gegangen und Sie benötigen dringend einen gültigen Ausweis? Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ist das Bürgerbüro für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises zuständig. Für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • der alte Personalausweis oder Kinderausweis (Sollte kein alter Ausweis vorhanden sein: der Reisepass, das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde)
  • ein Passfoto mit hellem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate)
  • ab 01.11.2010 muß das Passfoto der neuen Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen. Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Personalausweis nicht verwendet werden.

Gültigkeit
Der vorläufige Personalausweis kann unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks für eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten ausgestellt werden. Es empfiehlt sich daher, mit der Ausstellung des vorläufigen Ausweises einen neuen Bundespersonalausweis zu beantragen.

Gebühr
Die Gebühr für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 EUR.

Hinweise
Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreicht. Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.

Reisepass

Deutsche Staatsangehörige, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet sind, können im Bürgerbüro die Ausstellung eines Reisepasses beantragen. Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, reicht grundsätzlich der Kinderreisepass als Passersatz aus. Einige wenige Länder erkennen den Kinderreisepass als Reisedokument nicht an. In diesen Fällen kann bereits vor Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass ausgestellt werden.

Die Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.

Neben dem Reisepass mit 32 Seiten besteht für Vielreisende die Möglichkeit, sich einen Reisepass mit 48 Seiten ausstellen zu lassen.
Wird der Reisepass schnellstmöglich benötigt, besteht neben der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses die Möglichkeit einen EXPRESS-Pass zu beantragen.
Ab dem 1. November 2007 werden für Reisepässe auch Fingerabdrücke erfasst, die bei der Beantragung des Reisepasses mit Hilfe von Scannern aufgenommen werden. Für Kinder werden die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in den ePass aufgenommen.

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Die Vorsprache von Kindern, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, ist wegen der Erfassung der Fingerabdrücke ebenfalls erforderlich.

Ausführliche Informationen zum Thema ePass und den Fingerabdrücken finden Sie hier.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • der alte Reisepass (Sollte kein alter Reisepass vorhanden sein: der Personalausweis, das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde)
  • ein aktuelles Passfoto
    Seit dem 01. Januar 2006 müssen die Passfotos der neuen Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für Reisepässe nicht verwendet werden. Für Kinder die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben gelten weniger strenge Anforderungen. Abweichungen sind bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich bei Kopfhaltung und Gesichtsausdruck sowie den Augen und der Blickrichtung zulässig. Auch für Kinder ist jedoch eine "Frontalaufnahme" vorgeschrieben.

Gültigkeit
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Gebühren
Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 EUR
Bei Personen ab dem 24. Lebensjahr 70,00 EUR
Zusatzgebühr 48-Seiten-Pass unabhängig vom Alter des Antragstellers 22,00 EUR
Zusatzgebühr für einen Expresspass unabhängig vom Alter des Antragstellers 32,00 EUR

Hinweise
Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann.
Der Expresspass liegt ca. 4 Werktage nach der Beantragung im Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Bedenken Sie bitte, das für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich bei Fragen direkt an die Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros wenden. Die aktuellen Einreisebestimmungen können auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.

Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran, Ihren alten Reisepass mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet werden muss. Eine entsprechende Vollmacht steht als Download zur Verfügung.

Hinweise für Reisen in die USA:
Seit dem 01. Mai 2006 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.

Ferner ist seit dem 12.01.2009 zur visumfreien Einreise auf dem See- oder Luftweg in die USA eine elektronische Einreiseerlaubnis einzuholen. Dies gilt auch dann, wenn Sie in den USA nur zwischenlanden.

Das Antragsformular ist über das Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov abrufbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen.

Auch Kinder mit oder ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene elektronische Einreiseerlaubnis vorweisen. Die Beantragung der elektronischen Einreiseerlaubnis ist auch über Dritte (z. B.: Reisebüro) möglich. Nach Empfehlung der zuständigen US-Behören soll der Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt gestellt werden.

Bitte beachten Sie:
Für dienstliche Reisen in die USA unter Nutzung eines Dienst- oder Diplomatenpasses gelten die Änderungen nicht, da für solche Reisen weiterhin Visumpflicht besteht.

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Expressreisepasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet und die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ist das Bürgerbüro für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses zuständig.

Für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ihren alten Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn er ungültig ist. (Sollte kein alter Reisepass vorhanden sein: der Personalausweis, das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
    Seit dem 01. Januar 2006 müssen die Passfotos der neuen Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen.
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)

Gültigkeit
Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

Gebühr
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepasses beträgt 26,00 EUR.

Hinweise
Bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Für die Einreise in einige Länder ist eine Mindestgültigkeit des Passes vorgeschrieben. Ferner kann in bestimmte Länder nicht mit einem vorläufigen Reisepass eingereist werden. Um welche Länder es sich handelt, können Sie bei den Botschaften der jeweiligen Länder erfragen oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachsehen.

Hinweise für Reisen in die USA:
Seit dem 01. Mai 2006 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass in die USA einreisen möchten, benötigen ein Visum.