Wohngeld

Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten benötigen, können nunmehr einen nutzerfreundlichen digitalen Wohngeld-Antrag nutzen. Man kann auf einfache Art und Weise durch den Antrag klicken und erforderliche Nachweise hochladen. 

Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und auch auf der Homepage der Stadt Euskirchen stehen die Antragsarten zur Verfügung. 

Im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, für die Bürgerinnen und Bürger digitale Anträge in moderner und standardisierter Form zu schaffen. 

Der nutzerfreundliche Wohngeldantrag wurde von Bund und einigen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen entwickelt. Nach erfolgreichem Probebetrieb wurden nach und nach alle nordrhein-westfälischen Wohngeldbehörden angeschlossen, so dass der Antrag nebst den weiteren Antragsformen flächendeckend zum Einsatz kommt.

Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich mit dem Wohngeldrechner zu berechnen. Im Anschluss an die Berechnung besteht dann auch der Zugang zum neuen Online-Antrag.

Den Wohngeldrechner NRW finden Sie hier: Willkommen beim Wohngeldrechner

Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der Wohngeldstelle Euskirchen nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.

Hilfestellung gibt Ihnen die Homepage des MHKBD NRW und Gemeinsam Online.

Sie können Wohngeld auch weiterhin mittels Vordruck beantragen. Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke:

Mietzuschuss

Lastenzuschuss