Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen
„Innenstädte und Zentren sind Teil unserer kulturellen Identität. Sie sind das Herz unserer Städte, hier pulsiert das Leben: Generationen kommen zusammen, Handel, Gastronomie, Kultur und Entertainment sind hier verortet. Es gilt unsere Innenstädte und Zentren in dieser tragenden Funktion auch im Lichte struktureller Veränderungen zu erhalten und zu stärken.“
(Ina Scharrenbach, Ministerin für Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Programmaufruf Zukunft Innenstadt)
Im Rahmen des Förderprogrammes Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren hat die Landesregierung NRW Mittel zur Stärkung der Innenstadt bereitgestellt. Diese sollen eine Erweiterung und Stärkung des Angebotes in der Innenstadt fördern und Leerständen aktiv entgegenwirken. Das Programm folgt auf das 2020 initiierte „Sofortprogramm Innenstadt“.
Mit einem sogenannten „Verfügungsfonds Anmietung“ beabsichtigt die Kreisstadt Euskirchen leerstehende Ladenlokale anzumieten und zu stark reduzierten Konditionen an Existenzgründer weiterzuvermieten. Betriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment können über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, maximal bis Ende 2026, von diesem Förderprogramm profitieren. Ziel ist es, dass die Angebote sich in diesem Zeitraum soweit etablieren, dass sie anschließend in der Innenstadt zu ortsüblichen Konditionen erfolgreich weitergeführt werden können.
Mit diesem Projekt möchte die Kreisstadt Euskirchen kreativen Neugründern eine Chance bieten, ihre Geschäftsidee mit minimalem Risiko auszuprobieren. Die Kreisstadt strebt an, ein möglichst vielfältiges Angebot verschiedenster Branchen in der Innenstadt zu etablieren und somit als Zentrum einer weitreichenden Region an Attraktivität zu gewinnen.
Im Hinblick auf den Wandlungsprozess der Stadtzentren begrüßt die Kreisstadt Euskirchen insbesondere die Ansiedlung und Etablierung zukunftsträchtiger Branchen, die Innovation, Ökologie, Nachhaltigkeit sowie Kreativität zum Inhalt haben. Experimentierfreudige Neugründer/innen, die Euskirchens Innenstadt mit neuen Angeboten bereichern möchten, können sich mit ihrer Geschäftsidee bei der Wirtschaftsförderung der Kreisstadt Euskirchen bewerben.
Im Rahmen dieses Förderprogrammes sucht die Stadt Euskirchen Vermieter von Ladenlokalen in der Innenstadt, die im Rahmen des Förderprogrammes (Laufzeit bis 31.12.2025) einen Mietvertrag mit der Stadt abschließen. Voraussetzung ist die Zustimmung zur Untervermietung sowie eine förderbedingte Reduktion der Altmiete.
Kontakt:
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Frau Gille | Frau Weitz |
Kölner Str. 75 | Kölner Str. 75 |
53879 Euskirchen | 53879 Euskirchen |
Tel.: 02251 14471 | Tel.: 02251 14372 |
E-Mail: tgille(at)euskirchen.de | E-Mail: aweitz(at)euskirchen.de |
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