Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben wollen und welche Rechtsform Sie wählen.

Die häufigste Form ist das Einzelunternehmen, d.h. der Gewerbetreibende meldet das Gewerbe auf seinen Namen an. In diesem Fall müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen.

Wenn Sie eine eingetragene Firma sind, reichen Sie bitte die entsprechende Handelsregistereintragung des Amtsgerichtes ein. Je nach Art der Firma sind die benötigten zusätzlichen Unterlagen unterschiedlich. Daher ist es auch hier sinnvoll, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir genau auf Ihren speziellen Fall eingehen können und so Rückfragen vermieden werden können.

Bei der ausgeübten Tätigkeit ist es vor allem wichtig, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, z.B. der Betrieb einer Gaststätte, der Betrieb einer Spielhalle, die Ausübung eines Bewachungsgewerbes, die Immobilienvermittlung, die Arbeitnehmervermittlung und einige andere Gewerbe. Bei diesen Tätigkeiten müssen Sie zusätzlich die entsprechende Erlaubnis einreichen, da Sie ohne diese Erlaubnis das Gewerbe nicht beginnen dürfen.

Wenn Sie als ausländischer Mitbürger ein Gewerbe anmelden wollen, bringen Sie bitte zur Gewerbeanmeldung anstelle eines Personalausweises Ihren Pass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis mit. Diese Aufenthaltserlaubnis darf keinen Sperrvermerk enthalten, indem Ihnen die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verboten ist.