Sperrmüll

Sperrmüll sind Gegenstände, die wegen ihres Umfanges und Gewichtes nicht in den Abfallbehältern oder den von der Stadt zugelassenen Abfallsäcken bereitgestellt werden können.

Die Abmessungen liegen bei 2 m x 1,50 m und einem Gewicht von 70 kg. Das Sperrgut darf im Einzelfall 4 cbm nicht übersteigen.

Beim Sperrmüll werden mitgenommen:

  • Möbel ohne Glas
  • Badezimmerspiegelschrank
  • Matratzen, Sprungrahmen
  • Kopfkissen (unverpackt)
  • Federbetten (unverpackt)
  • Koffer (leer)
  • Holzkisten (leer)
  • Truhen (leer)
  • Sportgeräte, Fahrräder, Tretroller, Go-Karts, Kinderwagen, Kindersitze, sperriges Kinderspielzeug, Kinderhäuschen, Kinderschaukel
  • Teppiche, Teppichböden, PVC-Böden (gerollt, gefaltet)
  • Kleintierkäfige
  • Fernsehantennen
  • Satelittenschüsseln
  • Gartenmöbel
  • große Blumenkübel bzw. Kästen
  • Regenfässer 300 Liter (leer)
  • Komposter 300 Liter (leer)
  • Metallfässer 300 Liter (leer)
  • sperrige Haushalts- u. Gartengeräte (Schubkarren, Spaten, Schaufeln...)
  • Dachgepäckträger
  • Skiboxen
  • Fahrradträger
  • Benzinrasenmäher ohne Benzin- u. Öltank
  • Plastikwannen
  • Kohleöfen
  • Ölöfen ohne Öltank
  • Gartenzäune (Jäger- bzw. Maschendrahtzäune)
  • Gartentore (bis 2x1,50 m)
  • Bretter und Latten (in geringer Menge, max. 2 Bündel á 50x50x100 cm)
  • 1 Tür/Zarge
  • 1 Fenster ohne Glas
  • 1 Holz-/Kunststoffrollade
  • Markise (2 m)

je Abfuhr z.B.

  • 1 Toilettenschüssel oder
  • 1 Waschbecken oder
  • 1 Badewanne oder
  • 1 Duschtasse oder
  • 1 Duschabtrennung (aus Kunststoff)

Zum Sperrmüll zählen nicht:

  • Türen, Zargen, Fenster, Rolladen in größerer Zahl
  • komplette Sanitäreinrichtungen, Duschabtrennungen aus Glas
  • Altholz
  • Tapetenreste

Bauteile aus Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, z.B.

  • Balken
  • Bauholz
  • Bauschutt, Baustellenabfälle
  • Feder- u. Nutverbretterungen (Wände, Decken)
  • Gipskartonplatten
  • Heraklitplatten
  • Heizkessel
  • Heizkörper
  • Holzfußböden, Laminat
  • Paneelen
  • Spanplatten
  • Stahltüren
  • Garagentore
  • Gartentore (über 2x1,50 m)
  • Tierställe (Kaninchen, Hühner, Tauben...)
  • Baumstämme, Wurzelstöcke, Äste mit einem Durchmesser von mehr als 10 cm (werden auch nicht bei der Grünabfallsammlung mitgenommen)
  • Abdeckplanen, Silagefolien, Schwimmbadabdeckplane
  • Ölfässer
  • Welldächer
  • Holzpaletten/Europaletten
  • Glaswolle
  • Teerpappe
  • Gewächshäuser, Geräteschuppen, Vordächer
  • Kraftfahrzeugteile (Reifen, Sitze, Kotflügel...), Autowracks, Motorräder, Mopeds, Maschinen u. Maschinenteile (deren Gewicht mehr als 70 kg beträgt)
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Teichfolie
  • gefüllte Säcke aller Art
  • gefüllte Kartons und Kisten
  • Kartonagen aller Art
  • Sondermüll (Farben, Lacke...)
  • Wertstoffe (Papier, Pappe, Verpackungsmaterial, Folien)
  • Glas, Glasscheiben, Porzellan

Bitte stellen Sie zum Sperrmülltermin keine Restmüllabfälle in Abfallsäcken, Plastiktaschen oder Kartons an den Straßenrand. Da es sich hierbei nicht um sperrige Abfälle handelt, ist eine Mitnahme über den Sperrmüll nicht möglich. Solche Abfälle gehören in die Restmülltonne oder von der Stadt zugelassenen Abfallsäcke.

Die Abholung der Abfallsäcke erfolgt zum Leerungstermin der grauen Restmülltonne.

Die Abholung erfolgt nur auf Anmeldung. Nähere Informationen finden Sie hier.

Das Sperrgut ist zu dem Abfuhrtermin ab 6.00 Uhr so an der Straße bzw. der Grundstücksgrenze zur Straße zu lagern, dass der Verkehr nicht behindert, eine Straßenverschmutzung vermieden und die Verladung nicht behindert wird.