EU-Pass

Der Euskirchen-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für Euskirchener Bürger ausgestellt, soweit deren Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – SGB XII oder Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz bezogen werden.

Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann ebenfalls auf Antrag ein Euskirchen-Pass ausgestellt werden wenn sie der Stadt Euskirchen im Rahmen des Verteilungsverfahrens zugewiesen wurden.  

Als Inhaber eines Euskirchen-Passes haben Sie gegen Vorlage dieses Dokuments die Möglichkeit an den nachfolgend aufgeführten Freizeitmaßnahmen vergünstigt teilzunehmen oder die nachfolgend aufgeführten Bildungs- und Kulturangebote zu ermäßigten Entgelten  zu nutzen:

  • Teilnahme an der Stadtranderholung (Anträge auf Teilnahme an der Stadtranderholung werden im Rathaus, Kölner Straße 75, gestellt)
  • Jugendfahrten
  • Seniorenkino
  • Nutzung des Waldfreibades an der Steinbachtalsperre
  • Angebote der Stadtbibliothek - Kulturhof -
  • Kursangebote der Musikschule Euskirchen, Kommerner Straße 69
  • Weiterbildungsangebote der Familienbildungsstätte Haus der Familie
  • Weiterbildungsangebote anerkannter Euskirchener Familienzentren
  • Weiterbildungsangebote des DHB-Netzwerkhaushalt, Kreisverband Euskirchen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bezieher von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – (SGB XII) oder nach dem Bürgergeld-Gesetz benötigen den jeweils aktuell gültigen Bewilligungsbescheid
  • Personen mit geringem Einkommen benötigen die Einkommensnachweise aller Haushaltsangehöriger sowie einen Nachweis über die zu zahlende Kaltmiete
  • Jede Person, für die die Ausstellung des Euskirchen-Passes erstmals beantragt wird, benötigt ein aktuelles Passbild.

Gültigkeit:
Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen kann die Gültigkeit auf Antrag verlängert werden.

Weitere Informationen und Richtlinien: