EU-Pass
Der Euskirchen-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für Euskirchener Bürger ausgestellt, soweit deren Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – SGB XII oder Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz bezogen werden.
Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann ebenfalls auf Antrag ein Euskirchen-Pass ausgestellt werden wenn sie der Stadt Euskirchen im Rahmen des Verteilungsverfahrens zugewiesen wurden.
Als Inhaber eines Euskirchen-Passes haben Sie gegen Vorlage dieses Dokuments die Möglichkeit an den nachfolgend aufgeführten Freizeitmaßnahmen vergünstigt teilzunehmen oder die nachfolgend aufgeführten Bildungs- und Kulturangebote zu ermäßigten Entgelten zu nutzen:
- Teilnahme an der Stadtranderholung (Anträge auf Teilnahme an der Stadtranderholung werden im Rathaus, Kölner Straße 75, gestellt)
- Jugendfahrten
- Seniorenkino
- Nutzung des Waldfreibades an der Steinbachtalsperre
- Angebote der Stadtbibliothek - Kulturhof -
- Kursangebote der Musikschule Euskirchen, Kommerner Straße 69
- Weiterbildungsangebote der Familienbildungsstätte Haus der Familie
- Weiterbildungsangebote anerkannter Euskirchener Familienzentren
- Weiterbildungsangebote des DHB-Netzwerkhaushalt, Kreisverband Euskirchen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Bezieher von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – (SGB XII) oder nach dem Bürgergeld-Gesetz benötigen den jeweils aktuell gültigen Bewilligungsbescheid
- Personen mit geringem Einkommen benötigen die Einkommensnachweise aller Haushaltsangehöriger sowie einen Nachweis über die zu zahlende Kaltmiete
- Jede Person, für die die Ausstellung des Euskirchen-Passes erstmals beantragt wird, benötigt ein aktuelles Passbild.
Gültigkeit:
Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen kann die Gültigkeit auf Antrag verlängert werden.
Weitere Informationen und Richtlinien: