Elektro- und Elektronikkleingeräte

Elektro- und Elektronikkleingeräte von Endnutzern aus privaten Haushalten werden mehrmals jährlich in haushaltsüblichen Mengen über das Sondermüllmobil eingesammelt. Es handelt sich um Geräte, die an keiner Kante länger als 25cm sind.

Beispiele für Elektro- und Elektronikkleingeräte:
Bohrmaschinen, Eierkocher, Haartrockner, Kaffeemaschinen (ohne Kanne), Küchengeräte, Radiowecker, Telefone, Rasierapparate, Toaster usw.

Die Termine und Standorte des Sondermüllmobils entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender.

Elektro-/Elektronikkleingeräte mit keiner Kantenlänge größer als 25 cm können auch ohne Neukauf eines Gerätes und ohne Kassenbon abgegeben werden:

  • im Handel (Ladengeschäfte und Online-Händler deren Verkaufs- bzw. Lager und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte größer als 400 m² ist) und 
  • in Supermärkten und Discountern (Vertreiber von Lebensmitteln deren Gesamtverkaufsfläche größer als 800 m² ist und die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräten bieten und auf dem Markt bereitstellen)

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht von den Elektro-/Elektronik-Altgeräten umschlossen sind, sind von den Geräten zu trennen und der gesonderten Altbatterien-Entsorgung zuzuführen.

Altbatterien und alte Akkus werden an jeder Verkaufsstelle, z.B. Supermarkt kostenlos zurückgenommen.

E-Bike- und Pedelec-Akkus werden nur vom Fachhandel, den Herstellern oder vom Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) des Kreises Euskirchen zurückgenommen.

Für Autobatterien besteht eine Rückgabemöglichkeit beim Vertreiber oder beim AWZ.

Am Sondermüllmobil werden keine Elektro- und Elektronikgroßgeräte angenommen.

Für Elektro- und Elektronikkleingeräte besteht zudem eine kostenlose Abgabemöglichkeit am Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen in Mechernich.