Gewerbesteuer / Gewerbesteuerhebesatz

Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz fest. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- bzw. körperschaftssteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechnungen ergänzt wird.

Dieser Hebesatz ist kein fester Wert für alle Gemeinden, sondern er wird von jeder Gemeinde selbst festgesetzt und erhoben. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten originären Einnahmequellen der Kommunen, die sie zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben benötigen. Der Bund und die Länder werden durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt. 

Die aktuellen Steuersätze der Kreisstadt Euskirchen finden Sie hier.