Wie melde ich ein Gewerbe an?
- Sie können persönlich hier vorsprechen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Wir füllen dann die Gewerbeanmeldung mit Ihnen zusammen aus und Sie können die Gebühr dann direkt in bar bei uns einzahlen.
- Sie können auch jemanden beauftragen, die Gewerbeanmeldung mit den erforderlichen Unterlagen und der Verwaltungsgebühr bei uns einzureichen. Bitte stellen Sie dann eine Vollmacht auf Denjenigen oder Diejenige aus.
- Sie können die Gewerbeanmeldung mit den fotokopierten Unterlagen auch per Post zusenden. Die Verwaltungsgebühr legen Sie dann bitte in Form eines Verrechnungsschecks bei.
Formulare:
(bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben bei der Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich 4, Baumstr. 2, 53879 Euskirchen einreichen)
Wichtig bei allen Möglichkeiten:
Sie müssen auf jeden Fall ein Anmeldeformular im Original einreichen oder zusenden, das Sie persönlich unterschrieben haben.
Dieses Formular können Sie entweder bei uns ausfüllen, auf Anfrage per Post erhalten oder hier ausdrucken und dann mit Originalunterschrift hier einreichen bzw. zusenden.
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie einen bereits bestehenden Betrieb erweitern, also eine weitere Tätigkeit hinzunehmen.
Außerdem müssen Sie das Gewerbe ummelden, wenn Sie Ihre Betriebsstätte innerhalb Euskirchens verlegen oder sobald sich der Name des Gewerbetreibenden geändert hat.
Für die benötigten Unterlagen gilt das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist.
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben. Außerdem muss das Gewerbe abgemeldet werden, wenn Sie die Betriebsstätte von Euskirchen in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt haben. In diesem Fall müssen Sie das Gewerbe bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung wieder anmelden.
Auch hier gilt für die Unterlagen das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist.