Führungszeugnisse

Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können im Bürgerbüro die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Die Beantragung muss gemäß § 30 Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Eine schriftliche Antragstellung ist nur möglich, wenn Ihre Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notare oder andere Behörden) öffentlich beglaubigt wurde. In diesem Fall ist die Gebühr vorab zu überweisen und ein Zahlungsnachweis ist dem Antrag beizufügen. 

Das Bürgerbüro nimmt die Anträge entgegen und sendet diese an das Bundeszentralregister. Dort werden die Führungszeugnisse ausgestellt und zugesandt.

Online ist die Beantragung eines Führungszeugnisses oder Gewerbezentralregisterauszügen ausschließlich über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz möglich. Sie benötigen dazu einen Personalausweisweis mit aktivierter eID-Funktion oder eine eID-Karte. Weitere Informationen zur Online-Beantragung finden Sie hier: BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen

  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
  • zu privaten Zwecken (Belegart N)

Beide Führungszeugnisse können als erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a Absatz 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ausgestellt werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen dies hergeben. 

Die Antragstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist nur möglich, wenn eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen ist, dass das "erweiterte" Führungszeugnis verlangt. Das Schreiben muss an den Antragsteller persönlich adressiert sein, seine Daten enthalten und von der anfordernden Stelle unterschrieben sein. 

Sofern Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)  benötigen, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Diese Führungszeugnisse werden vom Bundeszentralregister aus direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt.

In allen anderen Fällen (Belegart N) wird es Ihnen nach Hause geschickt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bundespersonalausweis oder Nationalpass

Gebühren

  • die Gebühr beträgt 13,00 EUR
  • eine Befreiung der Gebühr ist nur bei einem besonderen Verwendungszweck möglich.

der besondere Verwendungszweck ist gegeben bei ehrenamtlichen Mitarbeitern einer gemeinnützigen Einrichtung, wenn das Führungszeugnis dort vorgelegt werden muss und eine Bescheinigung der entsprechenden Stelle vorgelegt wird. (z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr)

Weite Informationen finden Sie hier:
fuehrungszeugnis.bund.de

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister angegliedert. Hier werden Daten über Personen geführt, die im Zusammenhang mit dem Ausüben eines Gewerbes durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Gespeichert werden bestimmte, in der Gewerbeordnung aufgeführte Entscheidungen in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren, sowie bestimmte Tatsachen z.B. der Verzicht auf eine Gewerbeerlaubnis während eines Widerrufverfahrens.

Bei den Gewerbezentralregisterauszügen wird unterschieden nach Gewerbezentralregisterauszügen für natürliche Personen und eingetragene Firmen.

Gewerbezentralregisterauszüge für natürliche Personen können im Bürgerbüro beantragt werden .

Sofern der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt wird, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt. In allen anderen Fällen (Belegart 1) wird es Ihnen nach Hause geschickt.

Die Beantragung ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich. Gewerbezentralregisterauszüge für eingetragene Firmen müssen beim Gewerbeamt beantragt werden. Ist das Gewerbe in Euskirchen angemeldet, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt im Rathaus, Baumstraße 2.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bundespersonalausweis oder Nationalpass
  • ggfls. eine schriftliche Vollmacht

Gebühren

  • die Gebühr beträgt 13,00 EUR

Online ist die Beantragung eines Führungszeugnisses oder Gewerbezentralregisterauszügen ausschließlich über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz möglich. Sie benötigen dazu einen Personalausweisweis mit aktivierter eID-Funktion oder eine eID-Karte. Weitere Informationen zur Online-Beantragung finden Sie hier: BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)

Weite Informationen finden Sie hier:
fuehrungszeugnis.bund.de