Wohnungswesen

Wohnberechtigungsscheine werden im Bürgerbüro ausgestellt. 

Die Belegung öffentlich geförderter Mietwohnungen unterliegt der Prüfung durch die Kreisstadt Euskirchen.

Wenn Sie über einen Wohnberechtigungsschein verfügen und eine entsprechende Wohnung im Stadtgebiet Euskirchen suchen, können Sie sich an die u.g. Ansprechpartnerin wenden. 

Die Ausstellung von Bescheinigungen im Rahmen eines Zinssenkungsantrages für die NRW.Bank bei selbstgenutztem öffentlich geförderten Wohneigentum fällt ebenso in ihre Zuständigkeit.

Frau Ohlerth
sohlerth(at)euskirchen.de
Tel. 02251/14 241
Fax: 02251/14 58 241

Nachstehend finden Sie zudem den aktuellen Mietspiegel der Kreisstadt Euskirchen.

Mietspiegel