Restmüll

Was ist Restmüll?
Restmüll ist nicht wiederverwertbarer Hausmüll, z.B. Asche, Fenster- und Spiegelglas, Glühbirnen, Gummi, Leder, Lumpen, nicht restentleerte Verpackungen, Porzellan, Spielsachen, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Strumpfhosen, Tampons, Binden, Tapeten- und Teppichreste, Windeln, Zigarettenkippen u.s.w.

Wie entsorge ich Restmüll?
Für die 14-tägige Restmüllabfuhr stehen fahrbare Abfallbehälter in den Größen 80 l (erhöhter Boden ), 120 l und 240 l; für größere Objekte fahrbare Umleerbehälter in den Größen 660 l, 770 l und 1.100 l zur Verfügung. An-, Um- und Abmeldungen kann nur der Grundstückseigentümer vornehmen. Die Abfallbehälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6.00Uhr an der Straße für die Entleerung bereitzustellen. Sie dürfen nur soweit gefüllt werden, dass der Deckel geschlossen ist.

Sollte der Müllbehälter mal zu klein sein, können Sie zugelassene Restabfallsäcke im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen, Baumstr. 2 und an der Infothek in der Stadtverwaltung, Kölner Str. 75,  erwerben und zum Restmüllabfuhrtermin verschlossen herausstellen.  

In der Gebühr sind die Abhol- und Entsorgungskosten enthalten. Neutrale Müllsäcke werden nicht mitgenommen. Auf keinen Fall werfen Sie den Restmüll in die blauen und gelben Tonnen. Fremdstoffe, die nicht der Verwertung zugeführt werden können, verteuern das Sortieren und letztendlich zahlt dies wieder der Bürger. Das muss nicht sein.