Lohnsteuerkarten

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 01.01.2011
Ab dem 01.01.2011 werden keine Lohnsteuerkarten oder Ersatzlohnsteuerkarten von den Meldebehörden mehr ausgestellt. Die steuerrelevanten Daten werden dann direkt durch den Arbeitgeber an das Finanzamt auf dem elektronischen Weg weitergegeben. Während der Übergangszeit bis zur erstmaligen Anwendung  des elektronischen Verfahrens gilt Ihre für das Jahr 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte weiter.  

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige  Finanzamt  auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte  aus. Ferner wechselt  auch die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Für die Erfassung und Änderung melderechtlicher Daten (z.B. Geburt eines Kindes, Kirchenaustritt, Taufe, Heirat, Scheidung) hingegen bleiben weiterhin die Meldebehörden weiter zuständig.
Nähere Informationen zum neuen elektronischem Lohnsteuerverfahren erhalten Sie über das Informationsportal des Bundesministeriums für Finanzen unter www.elster.de


Steuerliche Lebensbescheinigung

Wohnen Sie außerhalb des Stadtgebietes Euskirchen und benötigen eine steuerliche Lebensbescheinigung für ein Kind das in Euskirchen gemeldet ist?

Soweit die Daten der Eltern bei dem jeweiligen Kind erfasst sind, kann die steuerliche Lebensbescheinigung telefonisch angefordert werden. Sind die Daten der Eltern nicht erfasst, benötigen wir eine Geburtsurkunde oder den Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung.