Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden.

Den einkommensabhängigen WBS kann jede Person für sich und seine Familie, seinen Partner, bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen.

Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass

  • die Antragsteller sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten
  • bei ausländischen Mitbürgern muss die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr gültig sein
  • die Antragsteller rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen
  • das Einkommen aller Personen, für die der WBS ausgestellt werden soll, eine nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW) ermittelte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Das Bürgerbüro der Stadt Euskirchen ist für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zuständig, wenn Sie

  • in Euskirchen wohnen

oder

  • eine Wohnung in Euskirchen beziehen möchten.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Identitätsnachweis
    - ein gültiger Bundespersonalausweis oder Nationalpass
    - bei Antragstellern, die nicht im Stadtgebiet Euskirchen gemeldet sind, eine aktuelle Meldebescheinigung für alle Personen für die der WBS ausgestellt werden soll
  • Einkommensnachweise aller Personen, z.B.
    - Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate ggfls. ein vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    - Arbeitslosengeldbescheid
    - Unterhaltsbescheide
    - Leistungsbescheid nach dem SGB XII oder Bürgergeldbescheid
    - Rentenbescheide
    - BaföG-Bescheide
  • Ggfls. werden benötigt
    - Schul- oder Studienbescheinigungen aller haushaltsangehörigen Personen ab 16 Jahre

Die Auflistung ist nicht abschließend, bei Fragen rufen Sie uns bitte an.

Gebühr
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 8,00 EUR.

Hinweise
Die Anträge werden am Schalter ausgehändigt und entgegengenommen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.