Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich muss jeder, der eine selbständige Tätigkeit ausübt, auch ein Gewerbe anmelden.
Es gibt einige Ausnahmen, z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. Diese gelten als freiberufliche Tätigkeiten und sind gewerberechtlich nicht meldepflichtig.
Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Fall genau einordnen können.

Grundvoraussetzung für die Gewerbeanmeldung in Euskirchen ist, dass sich das Gewerbe auch in Euskirchen befindet, da sich die Zuständigkeit des Gewerbeamtes nach der Anschrift der Betriebsstätte richtet.
Wir können nur Gewerbemeldungen für das Stadtgebiet Euskirchen vornehmen, nicht für den ganzen Kreis Euskirchen, da wir keinen Zugriff auf die Daten der anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben.

Wenn sich Ihre Betriebsstätte, oder, wenn Betriebsstätte und Wohnungsanschrift identisch sind, Ihre Wohnung z.B. in Bad Münstereifel, Weilerswist, Zülpich oder einer anderen kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde befindet, müssen Sie das Gewerbe bei dem dortigen Gewerbeamt anmelden!