Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Expressreisepasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet und die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ist das Bürgerbüro für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses zuständig.
Für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ihren alten Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn er ungültig ist. (Sollte kein alter Reisepass vorhanden sein: der Personalausweis, das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde)
- Ein Passfoto – Beachten Sie hierzu bitte die oben aufgeführten Hinweise zum Thema Passfotos
- Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)
Gültigkeit
Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Gebühr
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepasses beträgt 26,00 EUR.
Hinweise
Bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.
Für die Einreise in einige Länder ist eine Mindestgültigkeit des Passes vorgeschrieben. Ferner kann in bestimmte Länder nicht mit einem vorläufigen Reisepass eingereist werden. Um welche Länder es sich handelt, können Sie bei den Botschaften der jeweiligen Länder erfragen oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachsehen.
Hinweise für Reisen in die USA:
Seit dem 01. Mai 2006 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass in die USA einreisen möchten, benötigen ein Visum.