Unterstützung für Unternehmen
Vor-Ort-Sprechstunden der Kreiswirtschaftsförderung zur Wieder-Aufbauhilfe und weiteren Fördermöglichkeiten sowie Webinar
Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" am 17. September 2021 und der ab diesem Tag bestehenden Möglichkeit der Beantragung von Aufbauhilfen, insbesondere für die Kommunen, die gewerbliche Wirtschaft und die Angehörigen der freien Berufe, die privaten Haushalte sowie die Land- und Forstwirtschaft, beginnt eine neue herausfordernde Phase des Wiederaufbaus nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.
Die Antragsstellung kann sich kompliziert gestalten. Betroffene Unternehmen haben einen Beratungsbedarf, den insbesondere die Kammern und Verbände erfüllen sollen. Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen möchte Unternehmen und freiberuflich Tätigen in dieser Situation gerne eine umfassende "Orientierungsberatung" bei ihnen vor Ort anbieten und führt deshalb ab Oktober Sprechtage durch. Hierzu ist eine enge Abstimmung mit beiden Kammern erfolgt.
Vor-Ort-Termine:
- Montags für Unternehmen aus Euskirchen, Weilerswist und Zülpich in der Struktur- und Wirtschaftsförderung, Frauenberger Str. 152, Euskirchen.
- Dienstags für Unternehmen aus Schleiden und Hellenthal im Rathaus Schleiden, sowie für Unternehmen aus Kall und Mechernich im Bahnhofsgebäude Kall, Geschäftsstelle Nordeifel Tourismus GmbH, Bahnhofstr. 13.
- Mittwochs für Unternehmen aus Nettersheim, Blankenheim sowie Dahlem in der Alten Schule, Kölner Str. 43, Nettersheim-Marmagen.
- Donnerstags für Unternehmen aus Bad Münstereifel im Rathaus Bad Münstereifel.
Unternehmen haben die Möglichkeit, jede der genannten Beratungsstellen auch unabhängig vom Unternehmenssitz zu besuchen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Eine Anmeldung ist unter der Krisenhotline der Kreiswirtschaftsförderung unter 0163 7157066 möglich.
Neben der Beratung zu den Aufbauhilfen soll auch über die ab dem 1. Januar 2022 bestehende Möglichkeit der Beantragung von Investitionskostenzuschüssen im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) informiert werden. So sind Antragstellungen bereits in 2021 möglich. Zudem beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreiswirtschaftsförderung auch zu weiteren Angeboten wie der Potentialberatung, Bildungschecks oder Digitalisierung. In die Vor-Ort-Gespräche kann zudem der Technologiescout bedarfsgerecht eingebunden werden. Somit steht die Sprechstunde allen Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen offen und richtet sich nicht ausschließlich an die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe. Auch hier ist eine vorherige Anmeldung und Vereinbarung von Terminen zwingend erforderlich.
Weitere Infos auch unter: www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de
Beratung durch die IHK
Die Berater der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen bieten den vom Hochwasser besonders betroffenen Unternehmen an, bei akuten Fragen zur aktuellen Situation zu unterstützen. So können betroffene Unternehmen aus der gesamten Region Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg einen persönlichen Vor-Ort-Termin mit einem IHK-Berater vereinbaren. Ansprechpartner dafür ist Philipp Piecha, Telefon: 0241 4460-270, E-Mail: philipp.piecha@aachen.ihk.de. Weitere Informationen rund um das Thema Hochwasser und die Initiative „Unternehmer helfen“ bietet die IHK Aachen auf ihrer Website unter www.aachen.ihk.de/hochwasser
Vom Hochwasser betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Kreis Euskirchen haben die Möglichkeit, sich in der Euskirchener Außenstelle der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen über das Antragsverfahren zur Hochwasserhilfe zu informieren und den Antrag direkt vor Ort zu stellen. Dieser kostenfreie Service ist ein zusätzlicher Bestandteil der Hochwasserhilfe der IHK Aachen. Er richtet sich an diejenigen, die durch die Flutkatastrophe ihre IT-Infrastruktur verloren haben.
Im Technikzentrum des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE), In den Erken 7, steht den Betroffenen in Raum 202, 2. Etage, ein PC mit Internetzugang und Drucker zur Verfügung. Interessierte werden gebeten, vorab im Servicecenter des BZE einen Termin unter der Telefonnummer 02251 1490 zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Öffnungszeiten der IHK-Außenstelle sind montags bis donnerstags von 7:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Unternehmen helfen Unternehmen
Die Website des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) bietet Informationen zu Angeboten und Gesuche von Unternehmern für Unternehmer aus der ganzen Region.
Das lokale Unternehmernetzwerk sieht sich u.a. auch in der Verantwortung für die Menschen in der Region. Die Mitglieder sind jederzeit sehr gerne bereit, die Menschen in der Region zu unterstützen.
Das Team vom BVMW NRW Südwest:
sabine.kreins(at)bvmw.de 0177-5921188
alois.kreins(at)bvmw.de 0163-5991408
franz-peter.staudt(at)bvmw.de 0171-7300555
martina.gemein(at)bvmw.de 0151-17689849
agnes.voerste(at)bvmw.de 01573-7148076
Unterstützung für Handwerksbetriebe
Die Handwerkskammer Aachen unterstützt vom Hochwasser betroffene Handwerksbetriebe. Auf der Homepage der HWK sind verschiedene Unterstützungsangebote zu finden.
Unterstützung für Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf
Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eine neue „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ eingerichtet.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Unternehmen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: Hochwasser-NRW@nrwbank.de.
Um schnell und effizient Rückmeldungen geben zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:
• Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl)
• Finanzierungshöhe
• Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
• Wesentliche geplante Maßnahmen