Häusliche Pflege und Betreuung
Häusliche Pflege mit Hilfe einer selbst beschafften Pflegeperson (Pflegegeld)
Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, erhalten ein monatliches Pflegegeld. Die Pflegebedürftigen sind frei darin, wie sie das Pflegegeld verwenden. Voraussetzung für das Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist, was zunächst ein Gutachter feststellt und bei regelmäßigen Qualitätssicherungsbesuchen überprüft wird.
Häusliche Pflege (Pflegesachleistung) / Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste versorgen Pflegebedürftige in ihrer Wohnung durch ausgebildete Fachkräfte im Bereich der Pflege, der Hauswirtschaft und der Betreuung. Ziel der ambulanten Pflege ist es, dem Pflegebedürftigen den Verbleib in seinem gewohnten Wohn- und sozialen Umfeld zu ermöglichen.
Zu den Aufgaben gehören z. B.:
- Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Baden, Anziehen
- Behandlungspflege: Spritzen setzen, Verbände wechseln
- Familienpflege
- Sozialpsychiatrische Pflege
- Individuelle Schwerstbehindertenpflege
Die Pflegekasse finanziert die Leistungen der Grundpflege, Hauswirtschaft oder Betreuung zu Hause als sog. Sachleistung, Kosten der Behandlungspflege werden durch die Krankenkasse erstattet. Pflegebedürftige können sich einen zugelassenen Pflegedienst frei auswählen, dieser rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab. Die genauen Tätigkeiten werden im Gespräch zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegedienst festgelegt, Kostenvoranschlag und Pflegedokumentation garantieren Transparenz und Qualität. Muss für die Pflege durch einen Pflegedienst mehr aufgewendet werden als die Pflegekasse erstattet, können die Mehrkosten steuerlich als „Haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend gemacht werden.
Eine Übersicht der ambulanten Pflegedienste mit ihren Angeboten erhalten Sie auch im Zentralen Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) des Kreises Euskirchen, Tel.: 02251/15-521 und 15-927.
Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Die Betreuungskräfte bieten Dienstleistungen wie die stundenweise Betreuung zu Hause, Begleitung außer Haus, Unterstützung im Haushalt, Demenzbetreuung oder die Entlastung pflegender Angehöriger an.
Neben der Betreuung durch einen zugelassenen Pflegedienst kann dies auch in der Tages- Nacht- oder Kurzzeitpflege erfolgen oder sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Dabei ist die Kostenübernahme durch alle Pflegekassen möglich.
Ambulant Betreutes Wohnen - Heike Meier
Friedrichstr. 25a, 53881 Euskirchen
Tel.: 02251/7938100
E-Mail: info(at)bewo-meier.de
B-B-C Terwort, Gabriele Terwort
Herkulesstr. 4, 53881 Euskirchen
Tel.: 02251/7772080
E-Mail: b-b-c-terwort(at)mail.de
Home Instead Seniorenbetreuung
Spiegelstraße 7a, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/92 95 210
E-Mail: euskirchen(at)homeinstead.de
Internet: www.homeinstead.de/292
Josefa Folz
Hackenbroicher Str. 45, 53881 Euskirchen
Tel.: 02255/945831
E-Mail: folz-josi(at)t-online.de
Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e.V.
Kirchplatz 1, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/77403-10
E-Mail: verwaltung(at)lebenshilfe-euskirchen.de
Mobile Lebenshilfe Christine Wirtz
Geschwister-Burch-Straße 13, 53881 Euskirchen-Kirchheim
Tel.: 02255/958284,
E-Mail: info(at)mobile-lebenshilfe.de
Internet: www.mobile-lebenshilfe.de
Mobiler Sozialer Dienst (MSD)
Mit zunehmendem Alter fällt vielen älteren und kranken Menschen die Erledigung alltäglicher Arbeiten im Haushalt schwer. In solchen Fällen bieten mobile soziale Dienste (MSD) Entlastung und ermöglichen so den Verbleib in der eigenen Wohnung.
Folgende Aufgabenbereiche deckt der MSD ab:
- Begleitung bei Arztbesuchen, Veranstaltungen u. a.
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Hilfe bei allen anfallenden Hausarbeiten
- Hilfe bei Boten- und Behördengängen
- Geburtstagsservice
Eine kostenlose Übersicht aller Anbieter erhalten Sie im Zentralen Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) des Kreises Euskirchen, Tel.: 02251/15-521 und 15-927.