Kurzzeitpflege
Unter Kurzzeitpflege versteht man die zeitlich befristete Unterbringung eines Pflegebedürftigen, der ansonsten zu Hause gepflegt wird, in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Dies kann für eine Übergangszeit im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen erfolgen oder dann, wenn die Pflegeperson, z. B. durch Krankheit oder Urlaub, verhindert ist.
Die meisten vollstationären Pflegeeinrichtungen des Kreises Euskirchen bieten in ihren Häusern eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. Eine ausführliche Übersicht der Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten, erhalten Sie im Zentralen Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) des Kreises Euskirchen, Tel.: 02251/15521 und 02251/15927.