Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Als Mieter können Sie einen Mietzuschuss und als Bewohner einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims einen Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind, z. B. als Empfänger von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Auch Altenheimbewohner/-innen sind berechtigt, Wohngeld zu beantragen. 

Kreisstadt Euskirchen, Wohngeldstelle
Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/14-422 und -431
E-Mail: wohngeldstelle(at)euskirchen.de
Internet: www.euskirchen.de