Heimaufsicht im Kreis Euskirchen (WTG - Behörde)

Die Heimaufsicht ist die zuständige Behörde zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NW) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung. Das sind solche Einrichtungen, in denen für Bewohner ein gewisses Maß an struktureller Abhängigkeit besteht. Darunter fallen vor allem vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen. Zentrale Aufgabe der Heimaufsicht ist es, darauf hinzuwirken, dass die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Dazu steht die Heimaufsicht mit Information und Beratung für Bewohner, Angehörige, Betreuer, Einrichtungsbetreiber und Interessierte zur Verfügung. Als Ordnungsbehörde überprüft die Heimaufsicht, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb der unter den Geltungsbereich des WTG fallenden Betreuungseinrichtungen von diesen erfüllt werden. Wenn Sie Beratungsbedarf zum Leben in einer Betreuungseinrichtung haben oder Sie Hinweise oder Beschwerden vorbringen möchten, dann wenden Sie sich an den:

Kreis Euskirchen, Abt. 50 Soziales/WTG-Behörde
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen

Ansprechpartner:
Claudia Mäder, Katrin Pantenburg, Werner Schulz und Monika Latz
Tel.: 02251/15-553, -174, -543, -602

E-Mail: heimaufsicht(at)kreis-euskirchen.de
Internet: www.kreis-euskirchen.de