Flexible Angebote Unterwegs mit TaxiBusPlus und Anruf-Sammeltaxi In der Stadt Euskirchen wird neben dem Busverkehr das Anruf-Sammeltaxi (AST) als zusätzliches Nahverkehrsangebot bereitgestellt. Es verbindet zu den Ortslagen, die gar nicht oder nicht direkt von einem Linienbus bedient werden. Das AST fährt nach Fahrplan und muss telefonisch mind. 30 Minuten vor Fahrtantritt angemeldet werden. Für die AST-Nutzung gilt ein Spezialtarif, der jedoch deutlich unter dem Tarif einer regulären Taxifahrt liegt. AST Euskirchen Tel.: 02251/1414123 In den anderen Kommunen des Kreises Euskirchen ergänzt der TaxiBusPlus zusätzlich das Nahverkehrsangebot. Sie werden bei Bedarf und nach vorheriger telefonischer Anmeldung eingesetzt. RVK (für die Bestellung von TaxiBusPlus) Tel.: 01806/151515
Bus- und Seniorenbegleitung der SVE Die Stadtverkehrsgesellschaft SVE bietet den Euskirchener Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit an, eine Begleithilfe im Zusammenhang mit einer Busfahrt in Euskirchen zu erhalten. Um den Busbegleiter anzufordern, ist folgendes zu tun: Am Tag vorher bis 15.00 Uhr bei der SVE unter der Telefonnummer 02251/1414146 anrufen und den Begleitwunsch mitteilen. Die SVE vermittelt dann nach Möglichkeit den Busbegleiter und bestätigt dies noch am selben Tag. Kosten für die Bestellung oder Begleitung fallen nicht an.
Teilstationäre Pflege, Tages- und Nachtpflege Die Tagespflege kommt für pflegebedürftige Menschen in Betracht, deren Pflege und Betreuung tagsüber nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Ziel der Tagespflege ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. In der Tagespflege werden die Besucher vollständig verpflegt und versorgt und durch entsprechende medizinisch-therapeutische Angebote gezielt gefördert. Tagespflege kann an einzelnen oder allen Wochentagen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich beinhaltet das Angebot auch die Beförderung des Pflegebedürftigen zur Tagespflegeeinrichtung und zurück. Nachtpflege wird bisher im näheren Umfeld nicht angeboten. Tagespflege in der Kreisstadt Euskirchen Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. Tagespflege für Senioren Tuchmacherweg 2c, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/781156 E-Mail: tagespflege-senioren(at)caritas-eu.de Internet: www.caritas.erzbistum-koeln.de/ Seniorentagesstätte Vital GmbH Dr. Dötsch Str. 31, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/8106930 E-Mail: info(at)pflegedienst-vital.de Internet: www.pflegedienst-vital.de Tagespflege im Senioren-Park carpe diem GmbH Eifelring 16, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/7721-0 E-Mail: euskirchen(at)senioren-park.de Internet: www.senioren-park.de
Generationenwohnen Die Stiftung Marien-Hospital Euskirchen hat auf dem Gelände der ehemaligen Malzfabrik Frings ein Quartier für ein sogenanntes „Generationenwohnen“ realisiert. Das Konzept des Generationenwohnens zielt darauf ab, durch die Schaffung von Wohnformen, die besonders auf ältere Menschen, alleinerziehende Mütter/Väter und Familien mit Kindern abgestimmt sind, im Wege der weitgehenden Selbstorganisation und Nachbarschaftshilfe das Miteinander zu fördern. Das Malzfabrik-Grundstück liegt im Innenstadtbereich der Kreisstadt Euskirchen. Die Fußgängerzone sowie das von der Stiftung Marien-Hospital betriebene Altenzentrum sind fußläufig innerhalb von zehn Minuten erreichbar. Der Generationenpark umfasst 36 seniorengerechte 2-, 3- oder 4-Zimmer-Wohnungen in Stadtnähe mit Wohnungsgrößen von 48 m² bis 115 m². Stiftung Marien-Hospital Euskirchen Gottfried-Disse-Straße 40, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/90-1169 E-Mail: aw(at)marien-hospital.com Internet: www.marien-hospital.com
Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Als Mieter können Sie einen Mietzuschuss und als Bewohner einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims einen Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind, z. B. als Empfänger von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Auch Altenheimbewohner/-innen sind berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Kreisstadt Euskirchen, Wohngeldstelle Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/14-422 und -431 E-Mail: wohngeldstelle(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de
Rundfunk- und Fernsehgebühren Rundfunk und Fernsehen stellen insbesondere für ältere Menschen, deren gesellschaftliches Leben durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eingeschränkt ist, eine wichtige Informationsquelle dar. Eine Ermäßigung oder eine Befreiung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach § 22 SGB II, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 Bundesversorgungsgesetzes Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen und hörgeschädigte Menschen Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und Kennzeichen Rundfunk und Fernsehen (RF) Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes u. a. Die Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie im Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen, Baumstraße 2, 53879 Euskirchen erhalten. Zuständig für die Befreiung oder Ermäßigung ist der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon: 01806 999 555 10 Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Euskirchen-Pass Schwimmen im Waldfreibad, Weiterbildungsangebote, das Seniorenkino, die Musikschule, die Stadtbibliothek und anderes mehr – der Euskirchen-Pass hält für Sie viele Vorteile bereit. Als Inhaber/in erhalten Sie Angebote aus Kultur, Freizeit und Bildung zu vergünstigten Konditionen. Wer kann den Euskirchen-Pass nutzen? Anspruch auf den Euskirchen-Pass haben folgende Euskirchener Bürgerinnen und Bürger: Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig, die Gültigkeit kann gegebenenfalls verlängert werden. Die Berechtigten erhalten den Euskirchen-Pass kostenlos auf Antrag. Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen zu stellen. Entsprechende Bewilligungsbescheide, Einkommensnachweise, Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Ihr Ausweis/Pass sind vorzulegen. Außerdem ist ein aktuelles Passbild erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergünstigungen nur im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden können. Kreisstadt Euskirchen, Bürgerbüro Baumstraße 2, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/14-520 oder -521 E-Mail: info(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de
Friedhofs- und Bestattungsgebühren Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren werden einen Monat nach Zustellung des Heranziehungsbescheides fällig. Diese Gebühren können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn ihre Erhebung im Hinblick auf die besonderen Umstände des Einzelfalls oder mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenpflichtigen eine nicht zumutbare Härte bedeuten würde. Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen wird empfohlen, einen Antrag vor Eintritt der Fälligkeit zu stellen. Nach den Stundungsrichtlinien können dann Beträge längstens für die Dauer von drei Jahren ab ursprünglicher Fälligkeit gestundet werden. Dabei sind gleichbleibende monatliche Raten zu leisten. Kreisstadt Euskirchen, Friedhofswesen Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen Astrid Bartscherer, Tel.: 02251/14-354 E-Mail: abartscherer(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de
Freies Seniorenportal Interessante und für Euskirchener Seniorinnen und Senioren wichtige Themen werden auf eigens dafür eingerichteten Seiten im Internet vertieft. Diese Internetseiten finden Sie unter: www.senioren-euskirchen.de. Das Besondere daran: Es ist ein Angebot von und für Seniorinnen und Senioren. Das ehrenamtlich engagierte Redaktionsteam stellt aktuelle Informationen und Berichte ins Netz und informiert über wichtige Termine. Das freie Seniorenportal bietet: Umfassende Informationen über interessante Angebote für Seniorinnen und Senioren in der Kernstadt und in den Ortsteilen Eine gut sortierte Themenvielfalt: Gesundheit, Bildung, Freizeit, Wohnen, Unterstützung im Alltag – einfach alles, was interessiert Alle Einladungen und Protokolle der Seniorenvertretung Viele aktuelle Veranstaltungstipps Das Seniorenportal hat unter Rat & Tat eine neue Kategorie "Digitales". Hier werden u.a. Apps vorgestellt, die besonders für Senioren interessant sind. Diese Apps können das tägliche Leben vereinfachen, sicherer, aber auch spannender machen. Geplant ist auch auf technische Fragestellungen einzugehen, die besonders für Seniorinnen und Senioren interessant sein können. Um noch gezielter auf Wünsche und Interessen reagieren zu können, sind Rückmeldungen und Anregungen ausdrücklich erwünscht. Diese und Beiträge für das Seniorenportal nimmt das ehrenamtliche Redaktionsteam gerne entgegen unter: infos(at)senioren-euskirchen.de Bei Interesse an einer Mitarbeit im ehrenamtlichen Redaktionsteam wenden Sie sich bitte an die: Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen Claudia Aulmann Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/14-222 E-Mail: caulmann(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de
Kolpinghaus Der Euskirchener Gesellenverein wurde am 22. Januar 1854 von Dechant Vogt gegründet und im Juni 1854 in den Verband der katholischen Gesellenvereine aufgenommen. Die Aufnahmeurkunde ist von Adolph Kolping unterzeichnet und Stolz des Vereins. Nach der Zerstörung des alten Gesellenhauses beim Stadtbrand 1886 wurde mit Unterstützung von Präses Stollmann 1887 der Grundstein zum neuen Gesellenhaus gelegt. Das dreigeschossige Backsteinhaus diente der Fortbildung und dem geselligen Leben, bot Unterkunft für wandernde Gesellen, Versammlungs- und Aufenthaltsräume. Der Saal an der Rückseite des Gebäudes nahm mit rund 15 Metern die gesamte Länge der Straßenfront des Vereinshauses ein und faßte 350 Personen. Auch als Aufführungsstätte für zahlreiche heimische Theateraufführungen wurde der Saal genutzt. Der Krönungsball der Euskirchener Schützengesellschaft 1971 war die letzte große gesellige Veranstaltung im Kolpinghaus. 1972 ging das Haus in den Besitz der Familie Kümpel über, die darin eine Druckerei betrieb.