Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie vorsorglich eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie dann bestimmte Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie dies nicht mehr eigenständig können. Es empfiehlt sich oftmals, eine möglichst umfassende Vorsorgevollmacht auszustellen, wenn Sie verhindern möchten, dass es zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren kommt. Eine bestimmte Form ist bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht vorgeschrieben. Eine notarielle Beurkundung wird nur dann erforderlich, wenn die Vollmacht sich auf den Erwerb oder die Veräußerung von Grundbesitz oder die Aufnahme von Verbraucherdarlehen bezieht. Allerdings ist aus Beweisgründen dringend anzuraten, die Vorsorgevollmacht schriftlich auszustellen.

Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf der Internetseite des Justizministeriums des Landes NRW: www.justiz.nrw.de oder erhalten diese bei der Betreuungsbehörde und den Betreuungsstellen.