Euskirchen-Pass

Schwimmen im Waldfreibad, Weiterbildungsangebote, das Seniorenkino, die Musikschule, die Stadtbibliothek und anderes mehr – der Euskirchen-Pass hält für Sie viele Vorteile bereit. Als Inhaber/in erhalten Sie Angebote aus Kultur, Freizeit und Bildung zu vergünstigten Konditionen.

Wer kann den Euskirchen-Pass nutzen?

Anspruch auf den Euskirchen-Pass haben folgende Euskirchener Bürgerinnen und Bürger:

  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV),
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe),
  • Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig, die Gültigkeit kann gegebenenfalls verlängert werden. Die Berechtigten erhalten den Euskirchen-Pass kostenlos auf Antrag. Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen zu stellen. Entsprechende Bewilligungsbescheide, Einkommensnachweise, Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Ihr Ausweis/Pass sind vorzulegen. Außerdem ist ein aktuelles Passbild erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergünstigungen nur im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden können.

Kreisstadt Euskirchen, Bürgerbüro
Baumstraße 2, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/14-520 oder -521
E-Mail: info(at)euskirchen.de
Internet: www.euskirchen.de