Betreuungsangebote an Euskirchener Grundschulen

Alle städtischen Grundschulen werden als offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) geführt. Sie bieten zusätzlich zu dem regulären Unterricht zwei unterschiedliche Betreuungsangebote für Ihr Kind an. Zum einen die OGS-Betreuung, zum anderen die Betreuung der „verlässlichen Grundschule“ (VG).

Maßgeblich für die Durchführung aller Betreuungsangebote ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“.

Offene Ganztagsschule

OGS vereint Unterricht und Betreuung in der Schule und wird so zu einem lebendigen Treffpunkt für die Schulkinder. In der OGS werden verschiedene Angebote, wie Hausaufgabenbetreuung, Spiel- und Freizeitaktivitäten und Kursangebote miteinander verbunden. Neben der Hausaufgabenbetreuung werden je nach Bedarf zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten. Kurse, wie z.B. Spiel und Sport oder im musisch-künstlerischen Bereich, runden den Nachmittag ab.

Jede Schule verfügt über eingerichtete Betreuungsräume in denen das OGS-Angebot stattfinden kann. Auch Ruhezonen stehen den Kindern zur Verfügung. Daneben stehen der OGS alle weiteren Unterrichtsräume in einem Schulgebäude zur Nutzung zur Verfügung. Die einzelnen Angebote werden in Kooperation mit der Schule, dem Standortträger sowie dem Schulträger abgestimmt.

Teilnahme-/ Anwesenheitspflicht

Nach dem o.g. Erlass ist die Teilnahme an dem Betreuungsangebot der OGS grundsätzlich freiwillig. Durch den Abschluss eines Betreuungsvertrages ist die Teilnahme an der OGS aufgrund der gekoppelten Landeszuwendung jedoch für ein Schuljahr bindend und verpflichtet gemäß Erlass zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme (5 Tage in der Woche) an diesem Angebot. Temporäre Ausnahmen können von der Schulleitung im Einzelfall genehmigt werden. An unterrichtsfreien Tagen sowie in den Ferien ist die Teilnahme an der OGS freigestellt. Eine Abmeldung im laufenden Schuljahr ist demnach, außer bei Umzug, nicht möglich.

Öffnungszeiten der OGS

Der Zeitrahmen der OGS wird ebenfalls in o.g. Erlass geregelt. Er erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit einer für die Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Kernzeit von jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Freitags endet die OGS um 15.00 Uhr.

An schulfreien Tagen findet die Betreuung durch den OGS-Standortträger bei Bedarf von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr beziehungsweise 16.00 Uhr statt.

Mittagessen

Im Rahmen der OGS wird täglich ein warmes Mittagessen angeboten. Die Teilnahme am Mittagessen ist für alle OGS Kinder verpflichtend. Neben dem monatlichen OGS Beitrag ist ein Essensgeld ebenfalls als monatliche Pauschale zu zahlen. Diese Pauschale wird für jedes Schuljahr anhand der tatsächlichen Schultage neu berechnet. Für das Schuljahr 2024/25 beträgt die Pauschale 72,50€/mtl. Sie deckt nur die Mittagsverpflegung an tatsächlichen Schultagen ab.

Melden Sie Ihr Kind für die OGS-Betreuung in den Oster-, Sommer- und/oder Herbstferien an, müssen Sie zuzüglich zu der Pauschale von 72,50 € einen Beitrag in Hohe von derzeit 4,55€ pro Essen direkt an den OGS Träger zahlen.

Das Essensgeld ist von allen Personensorgeberechtigten zu zahlen. Personen, die einen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, bekommen von der jeweils zuständigen Stelle (Kreisverwaltung Euskirchen, Abteilung 50, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen oder Jobcenter, Jülicher Ring 32a, 53879 Euskirchen) den Ihnen zustehenden Betrag erstattet. In diesem Fall ist das Mittagessen kostenlos. Darüber hinaus existiert der Härtefonds – „Alle Kinder essen mit“. Auch hier können Zuwendungen für die Mittagsverpflegung bei der zuständigen Stelle beantragt werden (Stadt Euskirchen, Fachbereich 6, Soziale Leistungen, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen).

Ferienbetreuung

In den Herbst-, Oster- und Sommerferien, sowie an beweglichen Ferientagen, wird die OGS- Betreuung bei Bedarf im Ferienverbund, einem Zusammenschluss von mehreren Grundschulen, durchgeführt. Die Betreuung findet in dieser Zeit an unterschiedlichen Schulstandorten statt. Die OGS-Betreuung in den Sommerferien findet jeweils in der ersten Ferienhälfte für insgesamt drei Wochen statt. Das Betreuungsangebot kann jeweils wochenweise gebucht werden und ist mit dem monatlichen Elternbeitrag abgedeckt. In den Weihnachtsferien ist die OGS geschlossen.

Für die Ferienbetreuung müssen Sie Ihr Kind bei der OGS-Leitung rechtzeitig, d.h. spätestens zwei Wochen vor Ferienbeginn anmelden. Später eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Beiträge für die OGS

Für die Teilnahme an der OGS ist ein Elternbeitrag an die Kreisstadt Euskirchen als Schulträger zu zahlen. Hierbei handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der in 12 Raten zu zahlen ist. Das Schuljahr umfasst, unabhängig von dem Zeitpunkt der Sommerferien, den Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach ihrem Einkommen und beträgt zurzeit:

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EinkommensgruppeJahresbruttoeinkommen in €monatlicher Beitrag in € für Offene Ganztagsschule
1bis 25.000,0021,00
2bis 37.000,0044,00
3bis 50.000,0089,00
4bis 62.000,00111,00
5bis 80.000,00153,00
6bis 100.000,00189,00
7über 100.000,00220,00

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*Höchstbetrag laut Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich (BASS 11-02 Nr. 19)“

Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig eine OGS der Stadt Euskirchen, so reduziert sich der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind auf 50 % des nach der Beitragstabelle zu dieser Satzung zu zahlenden Betrages.

Besucht ein Geschwisterkind eine Kindertageseinrichtung im Kreis Euskirchen und entsteht auf Grund der Satzung für Kindertageseinrichtungen eine Beitragsbefreiung für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung, so tritt an Stelle des nach dieser Satzung festzusetzenden Beitrags derjenige, der für die jeweilige Gruppenform und den jeweiligen Betreuungsumfang in der Kindertageseinrichtung erhoben würde. Dies gilt nur, sofern der Beitrag für die Kindertagesbetreuung den sich nach der OGS Satzung ergebenden Beitrag übersteigt und bis zur Höhe des im jeweils gültigen Erlass vorgegebenen Höchstbetrages.

Näheres hierzu können Sie der maßgebenden Satzung entnehmen.

Informationen bezüglich des zu zahlenden Elternbeitrages erhalten Sie von den Ansprechpersonen der Beitragsabteilung. Deren Zuständigkeit orientiert sich am Nachnamen der Schüler/innen:

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AnsprechpersonZuständigkeitTelefonE-Mail
Frau HehsB, F, G, L, P, Q, X, Z14 477ahehs@euskirchen.de
Frau SamarA, H, J, O14 316vsamar@euskirchen.de
Frau SchabackerC, S, T, U, V14 348sschabacker@euskirchen.de
Frau SemrochD, E, I, M, W, Y14 237dsemroch@euskirchen.de
Frau WeimannK, N, R14 357mweimann@euskirchen.de

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Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren wird an der Schule von der Schulsekretärin durchgeführt. Auch spätere, eventuelle Kündigungen richten sie bitte an das Sekretariat der Schule. Den Betreuungsvertrag schließen Sie mit der Kreisstadt Euskirchen als Schulträger. Anmeldungen zur OGS sind an allen städtischen Grundschulen möglich. 

Reichen Sie hierzu bitte den Betreuungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben im Sekretariat der jeweiligen Grundschule ein. Das Merkblatt Datenschutz ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen reichen Sie bitte der zuständigen Ansprechperson der Beitragsabteilung ein.

Verlässliche Grundschule

Alle Grundschulen bieten neben der OGS-Betreuung im Rahmen der sonstigen Betreuung auch die „verlässliche Grundschule“ (VG) an. Anders als bei der OGS Betreuung ist Vertragspartner nicht die Kreisstadt Euskirchen, sondern direkt der Träger der Betreuungsangebote der jeweiligen Schule.

Öffnungszeiten der VG:

Die Betreuung in der VG findet nur an Schultagen bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde statt. In der Zeit von 8.00 Uhr bis zum Ende der 4. Unterrichtsstunde wird die Betreuung von der Schule übernommen.

Mittagessen/ Hausaufgaben:

In der VG erhalten die Schülerinnen und Schüler kein Mittagessen. Hausaufgaben werden in der VG nicht gemacht.

Anmeldeverfahren:

Sollten Sie sich für das Angebot der VG entscheiden, so ist Ihr Ansprechpartner der Träger des Betreuungsangebotes an Ihrer Schule (interaktiv gGmbH, Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH oder Verein Betreute Schulen Kreis Euskirchen e.V.).

Der Vertrag für die VG wird direkt mit dem Träger geschlossen.

Sollte der Bedarf an VG-Plätzen größer sein als die zur Verfügung stehenden Plätze, so werden die Kinder des ersten und zweiten Schuljahres bei der Anmeldung bevorzugt berücksichtigt.

Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht.

Standortträger für OGS und VG

Die Kreisstadt Euskirchen ist im Interesse einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung Träger des Betreuungsangebotes der OGS und der VG an städtischen Primarstufenschulen. Sie bedient sich zur Umsetzung dieser Angebote an den jeweiligen Schulen eines Standortträgers entsprechend der nachstehenden Übersicht.

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GrundschuleOGS-Träger
FlamersheimKatholische Jugendagentur Bonn gGmbH
FranziskusschuleVerein Betreute Schulen Kreis Euskirchen e.V.
GroßbüllesheimVerein Betreute Schulen Kreis Euskirchen e.V.
Hermann-Josef-SchuleKatholische Jugendagentur Bonn gGmbH
KuchenheimVerein Betreute Schulen Kreis Euskirchen e.V.
NordstadtKatholische Jugendagentur Bonn gGmbH
Paul-Gerhardt-SchuleInteraktiv gGmbH
Schule an der HardtburgKatholische Jugendagentur Bonn gGmbH
Veybachschule WißkirchenInteraktiv gGmbH
WeststadtVerein Betreute Schulen Kreis Euskirchen e.V.

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Sollten Sie noch Fragen zu den Betreuungsangeboten an den Grundschulen der Kreisstadt Euskirchen haben, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulsekretärin oder an die Stadt Euskirchen, Abteilung Schulverwaltung, Frau Dürselen, Tel.: 02251 / 14-592, E-Mail: iduerselen(at)euskirchen.de.